Die Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßen einhellig die Initiative des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, mittels eines eigenen Gesetzesvorschlages den Prozess zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem echten Transparenzgesetz in Gang zu setzen.
Die vielfältigen Anregungen des Vorschlages werden jetzt von den drei Fraktionen aufgenommen und ausführlich diskutiert. In der Grundrichtung des Gesetzentwurfs, Behörden verstärkt zur selbständigen Information der Öffentlichkeit zu verpflichten, besteht grundsätzliche Übereinstimmung mit den Grundaussagen des Koalitionsvertrages von Rot-Rot-Grün. „Durch die proaktive Bereitstellung von Informationen wollen wir nun auch in Thüringen die Voraussetzungen für eine gestärkte gesellschaftliche Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und die verbesserte Transparenz staatlichen Handelns schaffen. Dafür bietet der Entwurf des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit eine gute Vorlage, die wir mit betroffenen Behörden und Bürger/-innen diskutieren werden“, unterstreicht Dorothea Marx für die SPD-Fraktion. „Nach Rheinland-Pfalz und Hamburg wollen wir auch in Thüringen eine neue politische Kultur der Offenheit und Partizipation etablieren. Grundlage hierfür ist der freie und uneingeschränkte Zugang zu Informationen. Das letzte Informationsfreiheitsgesetz war von vielen Ausnahmen bei den Informationsrechten gekennzeichnet. Wir werden das ändern“, stellt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, klar. „Der Zugang zu Informationen ist wesentliche Voraussetzung, dass Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen teilhaben können. Mit dem Transparenzgesetz stärken wir somit direkt demokratisches Engagement und politische Teilhabe. Dieses neue Verständnis des Verhältnisses des Staates und seiner Einwohner/-innen werden wir bereits im Gesetzgebungsverfahren durch einen umfangreichen Beteiligungsprozess sichtbar machen“, so Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
So sollen der Weg bis zur Verabschiedung des Gesetzes so transparent wie möglich gestaltet und die Bürgerinnen und Bürger, verschiedene Initiativen, aber auch die Behörden bereits frühzeitig beteiligt werden, damit deren Anregungen und Kritik in die Gestaltung des Gesetzes einfließen können. „Nach dem Auftakt mit einer Veranstaltung der Koalitionsfraktionen am 18. Februar, 19.00 Uhr, im Landtag soll dieser Prozess im Frühjahr auch bereits eine parlamentarische Fortsetzung finden“, sind sich die drei Abgeordneten einig.
Einladung (pdf) zur Veranstaltung im Landtag.