„Katharina König hat sich erfolgreich gegen eine verleumderische Beleidigung zur Wehr gesetzt“, kommentiert André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die heutige Entscheidung des Landgerichts Erfurt. Das Gericht habe dem AfD-Abgeordneten Stephan Brandner untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und zu verbreiten, dass Katharina König „Sachen, Polizeiautos und Barrikaden anbrennt“. Bei jedem Verstoß dagegen drohten Brandner bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Brandner habe ein dubioses Verständnis vom Status eines Abgeordneten, betont Blechschmidt. Der AfD-Scharfmacher habe behauptet, er sei durch die Indemnität – die Regelung, dass Abgeordnete bei Äußerungen in Ausübung ihres Mandats nicht gerichtlich verfolgt werden dürfen – geschützt. „Das Landgericht Erfurt hat dem Juristen Brandner jetzt eine schallende juristische und moralische Ohrfeige verpasst“, stellt Blechschmidt fest. Die Indemnität schütze gerade nicht bei verleumderischen Beleidigungen, das sei in Artikel 55 der Thüringer Landesverfassung klar geregelt. „Das Abgeordnetenmandat ist eben kein Freibrief für Verleumdungen, wie Herr Brandner offenbar meint“, so Blechschmidt weiter.
Die Grenzen der parlamentarischen Auseinandersetzung seien von Brandner und der AfD in den letzten Monaten innerhalb und außerhalb des Landtages immer wieder deutlich überschritten worden. Wer den hohen Schutz der Indemnität genieße, sei zu einer besonderen Verantwortung verpflichtet. Er empfehle Brandner und anderen AfD-Funktionsträgern, hin und wieder einen Blick in die Thüringer Landesverfassung zu werfen, so der Abgeordnete der Linksfraktion abschließend.