In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3691 (vgl. Drucksache 5/7633) nennt der Innenminister statistische Zahlen zur Anwendung der Ermittlungsmethode „Stille SMS“. Diese statistischen Zahlen sind bereits in früheren Anfragen (Kleine Anfragen 2033 und 1970) erfragt worden, jedoch in den entsprechenden Antworten (vgl. Drucksachen 5/3913 und 5/4087) nicht vorgelegt worden. In der nunmehr erfolgten Antwort auf Anfrage 3691 (vgl. Drucksache 5/7633) wird unter der Antwort zu Frage 4 angegeben, dass eine Zuordnung der Einsatzzahlen der „Stillen SMS“ zu den Phänomenbereichen politische Kriminalität nicht möglich ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3691 wird an mehreren Stellen auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen, die nur „Ja“ lautet. Damit bleiben wichtige Fragen quasi unbeantwortet oder die Antwort ist unklar, weshalb eine erneute Anfrage eingereicht wurde. Aus dessen Antwort geht u.a. hervor, dass auch der Thüringer Verfassungsschutz im Jahr 2013 6409 mal Stille SMS zur Ortung von Handys verschickt hat. Auf die Frage, aus welchen Gründen das Versenden von „Stillen SMS“ in polizeilichen Statistiken zu Ermittlungsmethoden in Thüringen nicht erfasst wird, während dies in anderen Ländern offenbar der Fall ist antwortet die Landesregierung ganz salopp: „Für eine Erfassung besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch ein polizeiliches Bedürfnis.“ Bisher durchgeführte Überwachungen hätten keine Hinweise ergeben, wonach Betroffene ihre Mobiltelefone zur Abwehr von Stillen SMS (z..B. durch Firmware-Veränderung, Patches) manipuliert hätten, so die Landesregierung. Download: DS 5/7918.