Kleine Anfrage: Handschlag bei Vereidigung von kommunalen Mandatsträgern

handshakeNach der Wahl des Eisenacher Stadtrats vereidigte die Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf alle alten und neuen Ratsmitglieder. Der Eisenacher -Fraktionschef und Thüringer NPD-Landesvorsitzende Patrick Wieschke kündigte im Anschluss eine Klage an, weil die Oberbürgermeisterin ihm dabei nicht die Hand reichte. Wie die Thüringer Allgemeine unter Berufung auf das Innenministerium am 26. Juni 2014 berichtete, stünde in der Kommunalordnung zwar, dass Ratsmitglieder formal per Handschlag verpflichtet werden sollten, dies hätte jedoch eher deklaratorischen Charakter. In den Kommentierungen des entsprechen- den Paragrafens werde klar gemacht, dass niemand zu „direktem Körperkontakt“ verpflichtet werden könne. Wolf erklärte, dass sie nicht bereit sei einem „herausgehobenen Kader der Thüringer NPD wie dem Landesvorsitzenden Patrick Wieschke, der unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt (sei), besondere Höflichkeit oder gar den Handschlag entgegenzubringen“. Die NPD sei eine rechtsradikale, der deutschen Verfassung widersprechende Partei mit einem klar undemokratischen Profil. Deswegen halte sie den Handschlag für das „falsche Signal, weil es eine demokratische Normalität vorspiegelt, die es aber mit der undemokratischen NPD nicht geben kann“. Oberbürgermeisterin Wolf hatte den drei NPD-Mandatsträgern gegenüber die Verpflichtungsformel vorgelesen, in der sie die Ratsmitglieder auf „gewissenhafte Pflichterfüllung“ und die Einhaltung der Gesetze verpflichtete. Alle drei NPD-Mitglieder hätten darauf mit den Worten „Ich verpflichte mich“ geantwortet. Mit einer Kleinen Anfrage erkundigt sich Katharina König bei der Landesregierung nach den tatsächlichen Verpflichtungen bei derartigen Vereidigungen und ob es auch rechtlich zulässig ist, gerade bei gewalttätigen NPD-Funktionären auf den Handschlag zu verzichten. Download der Anfrage hier: KA 5/4074.

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