Im Jahr 2014 ist von neonazistischen Versammlungen und Antragstellungen für Sondernutzungen, beispielsweise durch die NPD, auszugehen. In der Drucksache 5/6728 erteilte die Landesregierung über den damaligen Kenntnisstand Auskunft. Mit Stand vom 04.04.2014 hat die Landesregierung nun ihre Kenntnisse über Veranstaltungen bis zum 24.05.2014 mitgeteilt. Die Antwort ist hier heruntergeladen werden: DS 5/7698.