Am 6. Januar 2014 sagte im Untersuchungsausschuss (UA) 5/2 des Thüringer Landtags ein Mitarbeiter des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz als Zeuge aus, der frühere V-Mann Kai-Uwe Trinkaus des Thüringer Nachrichtendienstes habe „von seinem Recht Gebrauch gemacht“, Quittungen über Honorare des TLfV „mit falschem Namen zu unterzeichnen“. Trinkaus bestätigte die Darstellung. Aus den Akten geht hervor, dass er die Spitzelhonorare mit den Unterschriften „D. Althaus“, „Erich Honecker“ und „Papst Benedikt“ quittiert habe. Katharina König erkundigt sich mit einer Kleinen Anfrage deswegen bei der Landesregierung nach dieser ominösen Praxis im Landesamt und deren rechtliche Zulässigkeit. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden.