In der Vergangenheit gab es nach Kenntnis der Fragestellerin auch in Thüringen Vorfälle, bei denen Polizeikräfte im Laufe von Zugriffs- oder Durchsuchungsmaßnahmen irrtümlicherweise in Wohnungen eindrangen, die nicht den eigentlichen Zielwohnungen entsprachen. Bei solchen Maßnahmen können für Unbeteiligte zum Teil Sachschäden und möglicherweise auch Verletzungen entstehen. Im Zuge von Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen wurden gelegentlich auch anwesende Hunde durch den Einsatz von Schusswaffen verletzt oder getötet, als diese versuchten ihr „Revier“ gegen „Eindringlinge“ zu verteidigen, so erst im Herbst 2013 während einer Durchsuchung in Thüringen. Katharina König erkundigt sich mit einer Kleinen Anfrage nach solchen Zugriffsirrtümern im Zeitraum zwischen 2008 und 2014 in Thüringen und entstandenen Schäden und Verletzungen bei Unbeteiligten. Außerdem geht es um Möglichkeiten, wie man derartige Irrtümer einerseits vermeiden kann und um alternative Eigensicherungskonzepte, bei denen eingesetzte Polizeikräfte sowohl körperlich unversehrt bleiben als auch tödliche Schüsse auf in Wohnungen befindliche Tiere vermieden werden können. Die Anfragen können hier heruntergeladen werden: Teil 1 und Teil 2.