Kommunikation über das Internet ist heute ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Information und Austausch stellen Grundpfeiler der Demokratie dar. Davon darf niemand ausgeschlossen bleiben. In Justizvollzugsanstalten (JVAen) gibt es regelmäßig eine berechtigte Einschränkung der Kommunikation, beispielsweise um weitere Straftaten zu verhindern oder Ausbruchsversuche zu erschweren. Katharina König erkundigt sich mit einer Kleinen Anfrage nach der Internetversorgung und entsprechenden Regelungen in Thüringer Gefängnissen. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden: Download.