Nach Erkenntnissen des Trinkaus-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags aus dem öffentlichen Teil dessen 10. Sitzung vom 11. Oktober 2013 beauftragte der damalige Thüringer Innenminister Karl-Heinz Gasser am 5. November 2007 das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) mit der Prüfung, ob ein Verbot [des Vereins SV-Vorwärts] in Erfurt nicht möglich wäre. In einer Kleinen Anfrage vom 22. März 2013 lautete es seitens der Landesregierung zu “Vereinsverboten gegen Thüringer Rechtsextreme” (vgl. Drucksache 5/5916) zunächst nur, dass solche Prüfungen beim “Thüringer Heimatschutz”, bei der “Kameradschaft Eisenach” und beim “Toringi-Verein zur Thüringer Brauchtumspflege e. V.” stattgefunden hätten. Die Prüfung eines Verbots des “SV Vorwärts” wurde nicht erwähnt. Der “SV Vorwärts” wurde im Oktober 2006 “unter Beteiligung von Rechtsextremisten” gegründet, darunter der damalige NPD-Funktionär und V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes Kai-Uwe Trinkaus (vgl. Drucksache 5/5795 vom 4. März 2013). Martina Renner und Katharina König erkundigten sich mit zwei Kleinen Anfragen deswegen nach den genaueren Umständen bei der Landesregierung. Die antwortet u.a., dass Hinweise vorlagen, wonach der Zweck und die Tätigkeit des „SV Vorwärts“ darauf gerichtet waren Straftaten zu begehen. Jene Hinweise, die vorwiegend von der V-Person Trinkaus stammten seien aber nicht gerichtsverwertbar gewesen. Download der Antwort hier: Teil 1 und Teil 2.