Inzwischen gibt es für Smartphones verschiedene Applikationen, die Musikstücke automatisiert erkennen. Dabei wird in der Regel der gespielte Musiktitel mit einer Datenbank abgeglichen. Nebengeräusche beeinträchtigen die Funktionsweise der Applikation kaum. Mit bestimmten Applikationen können auch neu interpretierte oder falsch gesungene Musikstücke identifiziert werden. Mittlerweile wurde der Prototyp einer Software entwickelt, die mittels Audio-Fingerabdrücken in Sekundenschnelle auch indizierten Rechtsrock erkennen kann. Während der 198. Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder Anfang Dezember 2013 sollte das Projekt vorgestellt werden, um zu beraten, ob die intern auch als „Nazi-Shazam“ bezeichnete Software möglicherweise künftig zu einer neuen Ermittlungsmethode werden könne. Ein Vorteil sei, dass das Programm „Ressourcen schont und sehr schnelle Untersuchungen ermögliche“, wie es in einer internen Bewertung heißt. Als Smartphone-Applikation könnten Polizisten damit künftig indizierten Rechtsrock bei Veranstaltungen erkennen, um entsprechend einzuschreiten. Gerade bei neonazistischen Konzerten in Thüringen, bei denen vom klassischen RAC-Rechtsrock abgesehen auch deutlich schwieriger verständliche Musik-Stilrichtungen wie „NS-Hatecore“ (NSHC) oder „NS-Blackmetal“ (NSBM) präsent sind, könnte die Analysefähigkeit der Ermittler nach Auffassung der Fragestellerin durch eine solche Software optimiert werden. Neben dem Einsatz bei Veranstaltungen wäre auch eine Verwendung im Internet möglich, da die neonazistische Musikszene Thüringens auch dort aktiv ist und sich zum Beispiel mit rechter Musik in Tauschbörsen und sozialen Netzwerken sowie an rechten Internetradios beteiligt. Die Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage ist nun da und fällt sehr knapp aus. Inhalt: Die Erkennung von indizierten Musikstücken werden seit Jahren auf bundesweiter Gremienarbeit mit dem Ziel geprüft, eine bundesweite Mediendatenbank „für die Erfassung inkriminierter Publikationen (inkl. Text-, Ton- und Videodateien) aller Phänomenbereiche sowie die Auswertung im polizeilichen Verbund zu ermöglichen und mittels technischer Unterstützung eine beschleunigte Erkennung der Inhalte herbeizuführen“, abschließende Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Wir werden später noch mal nachfragen. Download hier.