Kleine Anfrage zur Benachteiligung öffentlich-rechtlicher Medien durch Internetservice- und Mobilfunkprovider

thumb_radioDie gesellschaftliche Entwicklung geht mehr und mehr zu einer Multi-Channel-Nutzung von Medien. Das heißt nichts anderes, als dass sich Menschen nicht mehr einem einzelnen Medium zuwenden, sondern parallel oder ergänzend Radio, Fernsehen, Zeitungen und Internet zu ihrer Information heranziehen. Mit ihren verschiedenen Angeboten gehen öffentlich-rechtliche Medien auf dieses Bedürfnis ein. Das Landesmediengesetz hat als wichtigen Grundsatz die Aufrechter-haltung einer Meinungsvielfalt. Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass öffentlich-rechtlichen, privat-kommerziellen und privat-nichtkommerziellen Rundfunkanbietern gleichermaßen ein Zugang zu Kabelanlagen zu gewährleisten ist. Eine entsprechende Regelung für das Internet gibt es bisher in Thüringen nicht: Große Internetserviceprovider und vor allem Mobilfunkanbieter erlauben sich seit einiger Zeit, bestimmte Onlinedienste und -angebote zu benachteiligen und andere, zumeist gegen eine finanzielle Gegenleistung, zu bevorzugen. Dies geschieht in der Regel zu Ungunsten der öffentlich-rechtlichen sowie kleinen, nicht kommerziellen Medienanbieter. Katharina König hat deswegen die Landesregierung zur Situation in Thüringen befragt. Die Antwort ist mittlerweile eingetroffen.

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