Kleine Anfrage: Überwachung öffentlicher Plätze mittels Videotechnik

kameraDie Rechtsanwaltskammer Thüringen zeigt sich laut einer Meldung des MDR bereits jetzt besorgt über das Ausmaß der Überwachung öffentlicher Plätze mittels Videoaufzeichnung. Von solchen Maßnahmen sind nicht nur die öffentlichen Plätze als solche, sondern auch Zugänge zu Arztpraxen, Anwaltskanzleien und andere sensible Bereiche, die einem gewissen Schutz unterliegen sollten. Insbesondere stellt die Anwaltskammer fest, dass die Kamerasysteme keine Straftaten verhinderten und kaum abschreckende Wirkung entfalten würden. Erst kürzlich ist die Überwachung des Bahnhofsvorplatzes in Erfurt durch eine Kameraanlage am Intercity-Hotel bekannt geworden. Andere Installationen von Videoüberwachungssystemen stießen auch in Thüringen auf breiten Widerstand der Bevölkerung und betroffener Berufsgeheimnisträger. Auch Datenschützer weisen immer wieder auf Probleme mit Videoüberwachung hin. In seinem Tätigkeitsbericht 2010/2011 beurteilt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz das Verfahren der Videobeobachtung gegenüber der Videoaufzeichnung als weniger bedenklich hinsichtlich des Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung. Aus diesem Grund reichte Katharina König nun eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung sowie eine zusätzliche Anfrage an den Thüringer Datenschutzbeauftragten ein.

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