Innovations- und kulturfeindliches Leistungsschutzrecht schnellstmöglich abschaffen

lsrZum heute in Kraft tretenden erklärt die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katharina König: „Alle angenommenen negativen Wirkungen entfaltet das so genannte Leistungsschutzgesetz bereits mit seinem Inkrafttreten. Es erweist sich als innovations- und kulturfeindlich und entpuppt sich als Werkzeug einer fortschreitenden Medienmonopolisierung. Daher ist das Leistungsschutzrecht schnellstmöglich wieder abzuschaffen.“ Die Abgeordnete weiter: „Die Auswirkungen des Gesetzes sind so vielfältig wie verheerend. Die ersten kleineren Anbieter von Informationsservices haben ihre Dienste bereits eingeschränkt. Als Beispiel ist das Projekt Rivva zu nennen, das über 600, hauptsächlich kleinere lokale Zeitungen aus seinem Index entfernen muss, da es den bürokratischen Aufwand zur weiteren Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht nicht erbringen kann. Ein bekannter und innovativer Internetservice, Made in Germany, ist damit erheblich geschwächt.“ Für die Verbraucher stelle dies „gerade keine Sicherung des Qualitätsjournalismus, sondern eher eine erhebliche Verschlechterung der im erwartbaren Leistungen dar“, meint König und betont, dass „neuartige Wege zum Geldverdienen mit journalistischer Arbeit im Internet durch das Gesetz nicht gefördert, sondern gefährdet werden“.

„Auch wissenschaftliche Dienste, die fachrelevante Artikel in kurzen Anrissen darstellen, haben bereits angekündigt, ihren Service ganz oder teilweise einzustellen. Für Deutschland als Wissenschaftsstandort ist das ein überaus fatales Signal“, stellt die Netzpolitikerin fest. Betroffen seien schließlich nicht nur die Dienste selbst, sondern in erster Linie auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dieser Werkzeuge bedienten. Daher ist König der Meinung: „Wir können uns die Rückschrittlichkeit im Internet nicht weiter erlauben, wenn Deutschland auch nur annähernd im internationalen Vergleich mithalten will.“

Die Ankündigung insbesondere des Axel Springer Verlags, sich weiterhin im Index des Google-News-Services listen zulassen, wertet die Abgeordnete dabei als eine Bestätigung für die Befürchtung der weiteren Monopolisierung: „Es darf nicht überraschen, dass selbst die Verlagsgruppe, die den Gesetzestext quasi in die Feder der Regierenden diktiert hat, dieses nicht nutzt. Die hat von Anfang an davor gewarnt, dass sich ein solches Gesetz gegen Google als nutzlos herausstellen muss. Wenn der Bild-Verleger mit dem Suchmaschinen-Betreiber nun einen Deal macht, weil dieser natürlich eine gewisse Bedeutung hat, ist das eine schlechte Nachricht für die kleinen Konkurrenten von Google.“ Abschließend erklärt König: „Das Gesetz hat bereits vor seinem Inkrafttreten Deutschland netzpolitisch zurückgeworfen. Es gehört schnellstmöglich wieder abgeschafft, ehe es noch größeren Schaden anrichtet.“

Foto: Digitale Gesellschaft.

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