Die zwangsweise Abschiebung von ausreisepflichtigen Familien mit Kindern stellt regelmäßig eine ungleich höhere Belastung für die Betroffenen dieser staatlichen Maßnahme gegenüber der Abschiebung von Einzel- personen dar. Die Durchsetzung der Abschiebung in den frühen Morgenstunden unter Amtshilfe der Polizei ist dabei keine Seltenheit. Die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen ist regelmäßig vor dem Hintergrund der völkerrechtlich verankerten Schutz- und Grundrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention zu prüfen. Katharina König befragt deswegen die Landesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit derartiger Maßnahmen vor dem Hintergrund der Konvention und den Umgang mit ggf. eintretenden Kindeswohlgefährdungen, Download hier.