Die als “Handygate” bekannt gewordene Funkzellenabfrage in Dresden 2011 war illegal und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat das Landgericht Dresden letzte Woche entschieden. Die Löschung der Daten dürfte jedoch kaum zu überprüfen sein. Rund um den 13. Februar 2011 wurde in Dresden eine ganze Reihe an Funkzellenabfragen durchgeführt. Als “Handygate” bekannt wurde eine Abfrage mit 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten in der Südvorstadt mit dem Aktenzeichen “270 Gs 711/11″. Weitere Details gibt es hier im Artikel bei netzpolitik.org