Eine Anstellung für Neonazis als staatlich bezahlte Spitzel beim Thüringer Verfassungsschutz gehört durch die besondere steuerliche Begünstigung zu den lukrativsten Einkommensquellen“, stellt Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, fest. Es sei bezeichnend, dass Neonazis in Thüringen nicht nur mehrfach fünf- bis sechsstellige Euro-Beträge als V-Personen aus der Landeskasse durch den Verfassungsschutz erhalten haben. Aus der Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfragen der Abgeordneten zur Steuerpraxis des Verfassungsschutzes geht nun hervor, dass das Honorar-Einkommen von Informanten des Thüringer Inlandsgeheimdienstes seit über 13 Jahren lediglich mit einem pauschalen Steuersatz von zehn Prozent durch das Landesamt für Verfassungsschutz versteuert wurde, also deutlich unter dem eines normalen Arbeitnehmers (2013: Spitzensteuersatz 45 Prozent, Eingangssteuersatz: 14 Prozent). Weiterlesen…
König weiter: „Die Landesregierung hat zu den Anfragen erklärt, dass man im Jahr 1999 den Steuersatz der Mutterbehörde in Köln übernommen habe und die pauschale Steuer ohne Nennung der besteuerten Informanten an das Finanzamt Gotha abführe. Ob die V-Leute in Thüringen Steuerhinterziehung oder Sozialleistungsmissbrauch begehen und neben ihrer Spitzeltätigkeit noch andere Gelder vom Staat erhalten, könne nicht überprüft werden. Obwohl die Landesregierung einräumte, dass auch leistungsbeziehende V-Leute nicht von einer Mitteilungspflicht gegenüber Behörden, wie Arbeitsämtern oder Sozialämtern, über ihre Honorare befreit sind und diese eigentlich ihre Zuverdienste angeben müssten, könne eine Überprüfung durch diese Ämter nicht stattfinden, da die Identitäten ja verheimlicht werden.“
Auch die Landesregierung sehe der Anfrage nach darin ein Risiko zur Begehung von Sozialleistungsbetrug durch V-Leute, konkrete Fälle seien ihr aber nicht bekannt. „Da beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn man bei spitzelnden Neonazis, welche ihre Kameraden gegen Geld verraten, an deren Ehrlichkeit appelliert, ihre geheim erhaltenen Honorare selbst den Behörden anzugeben, die möglicherweise aufgrund der mitunter hohen Nebeneinkommen Leistungen kürzen würden“, kommentiert die Abgeordnete König.
Der ehemalige Chef des Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, habe von 1994 bis 2001 als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes gearbeitet, den Angaben der Landesregierung nach wurde sein Honorar in fünf von sieben Jahren seiner Tätigkeit gar nicht versteuert. Ob Brandt diese zusätzlichen Einnahmen bei Behörden angegeben habe, sei fraglich. Ein entsprechender Beschluss aus dem Jahr 1963 für das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde erst im Jahr 1999 auch für Thüringen umgesetzt.
Frau König erneuert die Forderung der LINKEN nach sofortiger Beendigung des V-Leute-Systems und ersatzloser Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes
Download der Anfragen hier:
Teil 1 –Versteuerung der Honorare von V-Personen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (Drucksache 5/5368)
Teil 2 – Versteuerung der Honorare von V-Personen des Thüringer Landesamts für Verfas- sungsschutz und mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistun- gen in diesem Zusammenhang (Drucksache 5/5370)
Teil 3 – Umgang mit den Honorarzahlungen an V-Personen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz in Bezug auf den Erhalt von Transferleistungen (Drucksache 5/5406)