Im Sommer 2012 sorgte eine geplante Änderung im Jahressteuergesetz 2013 für überregionale Empörung, weil der Verfassungsschutz zukünftig allein über den Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden sollte. Nach umfangreichen Protesten konnte die Gesetzesverschärfung verhindert werden. Doch ein neuer Fall gibt weiter Anlass dazu, den entsprechenden § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung grundsätzlich einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Am 12. Dezember 2012 wurde dem „Frauenverband Courage“ vom Finanzamt Wuppertal mitgeteilt, dass die Gemeinnützigkeit rückwirkend ab dem Jahr 2010 gestrichen wird. Grund: Der Frauenverband wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als extremistische Vereinigung eingestuft. Katharina König befragt daher mit einer Kleinen Anfrage die Thüringer Landesregierung über eine entsprechende Praxis in Thüringen zum Entzug der Gemeinnützigkeit, zu bisherigen Gerichtsverfahren und zur zweifelhaften Anwendung des Extremismusbegriffs bei Steuervergünstigungen für Körperschaften. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden.