Anlässlich der gestrigen Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Petitionsausschuss des Bundestages erklärt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, dass „die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und vielleicht sogar Inhalten eine weitere Aushöhlung der Grundrechte darstellt“.
Solche Maßnahmen seien ein „völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen“, moniert Frau König und weist darauf hin, dass dies für jede Person ein Problem darstellen kann, auch wenn derjenige denkt, er hätte nichts zu verbergen. Die Abgeordnete erklärt: „Besonders problematisch ist das natürlich beim Kontakt mit Personen, gegenüber denen man ein bestimmtes Vertrauensverhältnis braucht: etwa Anwälten oder auch Ärzten.“ Dabei verweist die Linksfraktionärin auch auf den schweren Eingriff in die Korrespondenz der Abgeordneten Renner, der gerade bekannt wurde.
Grundlegend sei dies aber eine Gefahr für die Demokratie, da Menschen, die ständiger Überwachung ausgesetzt sind, in ihrer freien Kommunikation eingeschränkt werden. „Die Praxis der Funkzellenabfragen hat bereits gezeigt, dass jeder Mensch, ohne Anlass und Begründung durch gesammelte Daten ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten kann. Vorratsdatenspeicherung würde diese Gefahr um ein Vielfaches potenzieren“, argumentiert König. Die Netzpolitikerin weiter: „Das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind wichtige Prinzipien der modernen Demokratie, doch die Vorratsdatenspeicherung hebelt sie völlig aus. Das können wir nicht hinnehmen.“
Die Verbrechen des NSU als Argument für eine Vorratsdatenspeicherung zu nutzen, wie dies aus Reihen der CDU zum Teil geschieht, sei „schäbig“. Frau König: „Denn es zeigt sich ja gerade hier, dass nicht das Fehlen von Ermittlungsmethoden, sondern falsches Handeln und Einordnen sowie gefährliche Einstellungen bei Behörden das Problem sind.“