Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 soll u.a. die Abgabenordnung dahingehend geändert werden, dass bei einer Etikettierung von Vereinen und Organisationen durch den Verfassungsschutz als „extremistisch“ im Besteuerungsverfahren unwiderlegbar die Gemeinnützigkeit entfällt. Dies kann für viele Organisationen das Aus bedeuten, da damit die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und die Befreiung von der Körperschaftssteuer entfielen. Ein Rechtsschutz soll nach den geplanten Änderungen im finanzgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen werden.
Eine ausführliche Stellungnahme zur Gesetzesänderung und deren Auswirkungen hat der Republikanische Rechtsanwaltsverein (RAV) veröffentlicht.