„Keine Gnade für „Rambo-Einsatz“ der Polizei“ titelt die sächsische Zeitung und meint damit das Erstürmen des Dresdner Haus der Begegnung am Abend des 19. Februar 2011. Was KritikerInnen schon damals anprangerten, hat nun auch das Dresdner Amtsgericht bestätigt: „Nachdem Dresdner Amtsrichter bereits die Durchsuchung eines Anwaltsbüros sowie eines Parteibüros der Linken und die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Mitarbeiter als rechtswidrig einstuften, gab es dieses Urteil (AZ: 270 Gs 3762/11) nun auch für die Durchsuchung einer Privatwohnung in dem Gebäude.“