Der sächsische Datenschutzbeauftragte hatte bereits vor einigen Tagen die Funkzellenabfragen beanstandet und kritisiert. Nun wurde ein Gegengutachten seitens der Landesregierung (Innenministerium)vom Verfassungsrechtler Ulrich Battis eingeholt. Er stellt fest, dass alles rechtens verlaufen ist, die Funkzellenabfragen und damit die Erfassung von ca zwei Millionen Daten verhältnismäßig.
Zur Erinnerung: Prof. Battis wurde ebenso beauftragt, ein Gutachten zur “Extremismusklausel” anzufertigen – auch diese hält er für rechtens.
Das Gutachten wurde in einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag um 11.00 Uhr vorgestellt. Selber lesen könnt ihr es hier: Gutachten Prof. Battis