In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1469 teilt die Landesregierung in Drucksache 5/2947 u.a. mit: „Der Landesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine rechtsextremistische Einstellung des Veranstalters, der Teilnehmer und der Veranstaltung selbst belegen.“ Veranstalter sei ein Vertreter der „Kategorie EF“ gewesen. In Drucksache 4/4407 teilte die Landesregierung hinsichtlich der „Kategorie EF“ mit: „Die Gruppierung ‚Kategorie EF‘ (KEF) verfügt über ca. 20 Mitglieder. Sie gelten als ‚Nachwuchshooligans‘ des Erfurter Fanklientels. In der Vergangenheit wurden Angehörige dieser Gruppe bei Veranstaltungen der NPD angetroffen. Es liegen Erkenntnisse vor, dass die Mitglieder der ‚KEF‘ den Kontakt zu den so genannten autonomen Nationalisten suchen.“ Außerdem seien Mitglieder der KEF für Straftaten verantwortlich, so u.a. für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch. Katharina hatte dazu einige Nachfragen in einer zweiten Anfrage gestellt, welche nun beantwortet wurde.