Datenschutzbeauftragter: Funkzellenabfragen rechtswidrig

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat seinen Sonderbericht zur massenhaften Sammlung von Mobilfunkdaten durch sächsische Ermittlungsbehörden im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste vom Februar 2011 in Dresden veröffentlicht. In diesem analysiert er umfangreich die massenhafte Datenerhebung und attestiert den Dresdner Behörden ein unverhältnismässiges wie auch teilweise rechtswidriges Vorgehen. Dabei trifft seine Kritik nicht nur und Staatsanwaltschaft sondern auch die Justiz- und Innenministerien sowie das Dresdner Amtsgericht. Den Bericht gibt es hier zum download [55 Seiten, PDF]. Eine Zusammenfassung [PDF] der wichtigsten Inhalte stellt die JG Stadtmitte auf ihrer Homepage bereit. Außerdem findet sich dort ein Formular zur Strafanzeigenerstellung [PDF]. Der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten stellt mehrere Rechtsverstöße der sächsischen Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den großflächigen Funkzellenabfragen in Dresden fest. Betroffen davon sind insbesondere Menschen, welche gesondert geschützten Personen- und Berufsgruppen, wie Abgeordnete, Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte, angehören. Strafanzeigen kann jedoch jeder und jede stellen. Solltet Ihr am 13., 18. und/oder 19.02.2011 in Dresden und damit von der Funkzellenabfrage betroffen gewesen, könnt ihr mittels dieses Textes Strafanzeige erstatten. Bitte reicht diese Anzeige bei eurer örtlichen Staatsanwaltschaft ein und schickt eine Mail bzw. eine Kopie eurer Strafanzeige an die Soligruppe der JG Stadtmitte.

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