Geplante Aenderung des Gluecksspielstaatsvertrags

In der letzten Landtagssitzung hatte Katharina eine Mündliche Anfrage zum Thema Internetsperren innerhalb des Glücksspielstaatsvertrages gestellt – Staatssekretär Rieder antwortete für das Innenministerium. Wobei – als Antwort lässt sich dies kaum bezeichnen. Hier die Anfrage und die Erwiderung aus dem Wortptotokoll des Landtags:

Vizepräsidentin Hitzing:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich komme zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten König für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2631 und es antwortet für die Landesregierung das Innenministerium. Bitte, Frau Abgeordnete König.

Abgeordnete König, DIE LINKE:
Danke, Frau Präsidentin.
Geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrags
Am 6. April 2011 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages verständigt. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 8. April 2011 ist zu entnehmen, dass dieser Staatsvertrag in der Neufassung Internetsperren als Sanktionsmechanismus enthalten soll. Mehreren Veröffentlichungen in Internetblogs und -foren zufolge, soll insbesondere durch Bestimmungen in § 9 eine Sperrung des Zugangs zu unerlaubten Angeboten und damit eine Einschränkung des Grundrechts des Fernmeldegeheimnisses möglich sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu Internetsperren und wie begründet sie diese?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Haltung der Bundesregierung, auf Netzsperren generell zu verzichten und stattdessen auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ zu bauen?
3. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages Internetsperren als Sanktionsmittel enthalten sind? Wenn nein, warum nicht?
4. Sind im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages Regelungen enthalten, die auf eine Überwachung der Inhalte des Netzverkehrs abzielen, um in Deutschland nicht konzessionierte Glücksspielangebote zu unterbinden?

Vizepräsidentin Hitzing:
Herr Staatssekretär Rieder bitte.

Rieder, Staatssekretär:
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König wie folgt.
Zu Frage 1: Ziel der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsvertragesentwurfs ist es, unerlaubte Glücksspielangebote zu untersagen. Damit dient die Bestimmung den Zielen des Staatsvertrags, die insbesondere darauf abzielen, Spiel- und Wettsucht zu verhindern und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten.
Zu Frage 2: Mit der Frage werden Sachverhalte miteinander verglichen, die schlichtweg nicht vergleichbar sind.
Zu Frage 3: Durch § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Entwurfs kann Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt werden. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtslage.
Zu Frage 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 3.

Vizepräsidentin Hitzing:
Danke. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage oder sind es gleich zwei?

Abgeordnete König, DIE LINKE:
Ich mache erst einmal eine. Das ist eigentlich auch keine Nachfrage. Ich bitte Sie, meine Frage 1 zu beantworten. Da ging es nicht darum, was in § 9 des Glücksspielstaatsvertrags steht, sondern darum, welche Position die Landesregierung zu Internetsperren vertritt und wie sie diese begründet.
Also es ist keine Nachfrage, sondern ich fordere Sie auf, meine Frage zu beantworten.

Vizepräsidentin Hitzing:
Moment, ich muss das ganz kurz klären. Die Art und Weise, wie die Frage beantwortet wird, das können wir natürlich nicht beeinflussen. Es ist eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete König.

Abgeordnete König, DIE LINKE:
Gut, dann nehme ich sie als Zusatzfrage. Dann möchte ich aber trotzdem noch erklären, dass ich es grundsätzlich schon gut finden würde, wenn seitens des Innenministeriums zumindest in der Antwort in gewissen Teilen auch auf die Fragestellung als solche eingegangen wird und nicht ein anderer Sachverhalt beantwortet wird.

Rieder, Staatssekretär:
Ja, ich nehme gern Stellung zu Ihrer Zusatzfrage, Frau Abgeordnete König. In Rede steht – und das ist auch die Vorbemerkung zu Ihrer Mündlichen Anfrage – der Glücksspielstaatsvertrag im Entwurf. Dazu habe ich Stellung genommen. Ich sehe keine Veranlassung, generell jetzt hier die Position der Landesregierung zu Internetsperren darzulegen.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin selbst.

Abgeordnete König, DIE LINKE:
Heißt das, dass die Landesregierung a) keine Position zu Internetsperren hat oder b) dass Sie nicht bereit sind, diese Position dem Landtag mitzuteilen?

Rieder, Staatssekretär:
Das heißt, dass die Landesregierung differenziert. Zur Differenzierung gehört, dass man Internetsperren oder Internetlöschen im Bereich der Kinderpornographie nicht vergleichen kann mit der Sachlage, so wie sie hier in Rede ist.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Aus der Mitte des Hauses gibt es noch die Möglichkeit für zwei Fragen. Herr Abgeordneter Meyer, Sie zuerst.

Abgeordneter Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Aus Sicht des Rundfunkgesetzes kann man das sehr wohl vergleichen. Ich würde gern wissen – das wäre meine Frage -, welche Ministerien eigentlich bei dieser Antwort beteiligt sind, zum Beispiel des Kultusministerium und die Staatskanzlei?

Rieder, Staatssekretär:
Es gehört zum guten Gebrauch und zur Geschäftsordnung innerhalb der Landesregierung, dass solche Antworten mit allen relevanten Ministerien und der Staatskanzlei abgestimmt werden.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Herr Meyer, Sie haben noch eine Fragemöglichkeit.

Abgeordneter Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Das heißt, es bleibt bei Ihrer Antwort, dass die Landesregierung differenziert bei der Frage, wann Netzsperren sinnvoll sind oder nicht?

Rieder, Staatssekretär:
Die Landesregierung differenziert immer nach dem Regelungskomplex. So nehme ich hier jetzt Stellung zu der Frage des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsvertragsentwurfs.

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