Am 4. Februar 2011 fand im Haskala eine Buchlesung mit dem Autor Gunnar Schubert zum Thema “Die kollektive Unschuld – wie der Dresden-Schwindel zum nationalen Opfermythos wurde“ statt. Nach dem Ende der Veranstaltung kontrollierte die Polizei abreisende BesucherInnen der Infoveranstaltung wenige Meter neben dem Haskala auf der Straße und stellte deren Personalien fest. Am letzten Freitag haben diese nun polizeiliche Vorladungen bekommen, mit der Aufforderung als ZeugInnen in einem Ermittlungsverfahren schriftliche Aussagen zu machen.
Der Grund dafür ist wohl, dass über eine Stunde vor der Veranstaltung in der Innenstadt eine Spontandemo statt fand, in deren Umgebung auch ein Polizeifahrzeug beschädigt wurde. Warum nun BesucherInnen einer Buchlesung des Haskala bei der Polizei wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, das Versammlungsgesetz und das Vermummungsverbot Aussagen machen sollen, ist zwar vollkommen schleierhaft, aber die Antwort auf die Frage nach dem Umgang damit umso klarer: Nicht darauf reagieren. Es gibt keinen Grund, derartige polizeiliche Aussageanfragen oder Vorladungen zu befolgen, niemand der eine solchen Brief erhält ist dazu verpflichtet, darauf zu antworten. Darum: Keine Aussagen. Mehr Informationen zum Thema Vorladungen finden sich im aktuellen Ratgeber „Was tun wenns brennt?“ hier. Katharina wurde noch am gleichen Abend im Februar eine sogenannte “Gefährder – Ansprache” von der Polizei vorgelegt, mit der Aufforderung, diese zu unterzeichnen. Eine Unterschrift hat sie verweigert. Falls ihr auch zu den jenigen gehört, die in diesen Tagen Post der Polizei im Zusammenhang mit der Info-Veranstaltung/der Spontandemo bekommen haben, dann meldet euch im Haskala.