Im Vorfeld der morgigen Regierungserklärung zum Thüringer *Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ erneuert die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Martina Renner, die Kritik am Programm und dessen Erarbeitung.
Der Ausstieg der Bürgerbündnisse gegen Rechtsextremismus im Erarbeitungsprozess des Landesprogramms spreche eine deutliche Sprache. *Das Programm ist in einem intransparenten und undemokratischen Prozess entstanden, das Ergebnis ist mehr Ausdruck der Koalitionsräson als inhaltliche Schärfung der zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit neonazistischer Ideologie“, betont Frau Renner. Ein sowohl qualitativer als auch quantitativer Aufwuchs sei durch dieses Landesprogramm nicht zu erwarten. Vollkommen ungeeignet sei es aber, um dem in der Mitte der Gesellschaft verankerten Alltagsrassismus wirksam zu begegnen.
In ihrer Sitzung heute beschloss die Linksfraktion, den Thüringer Landtag aufzufordern, ein deutliches politisches Signal für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren auszusenden. *Es reicht nicht, einerseits die Verfassungswidrigkeit der neonazistischen NPD in der politischen Rede zu betonen, die verfassungsrechtlichen Konsequenzen daraus aber nicht zu ziehen. Die Landesregierung ist ihrerseits gefordert, die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss eines Verbotsverfahrens zu schaffen, das schließt den Abzug sämtlicher V-Leute aus der NPD ebenso ein, wie das Werben im Bundesrat für eine neuerliche Antragstellung“, so Martina Renner.
Angesichts der tatsächlichen, von Rechts ausgehenden Demokratie-Gefährdung müsse jeglichen Versuchen einer Nivellierung deutlich entgegen getreten werden. Die LINKE wird mit einem Entschließungsantrag zur Regierungserklärung Landtag und Landesregierung auffordern, sich gegen die von der Bundesregierung geforderte *völlig inakzeptable“ (Gesine Schwan, SPD) *Extremismuserklärung“ zu positionieren. *Mit der Erklärung werden seit Jahren für Demokratie und gegen Neonazismus auch in Thüringen aktive und engagierte Projekte unter Generalverdacht gestellt und in unzumutbarer und verfassungswidriger Weise zur Gesinnungsüberprüfung von Kooperationspartnern verpflichtet“, so Renner.