Zugangsfreiheit zum Internet sichern

In der kommenden Landtagssitzung wird Katharina als netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE einen Antrag einbringen, welcher das Ziel verfolgt, Netzsperren grundsätzlich abzulehnen und insbesondere bei Staatsverträgen auf unmissverständliche Formulierungen in Bezug auf den Ausschluss von Netzsperren zu achten.

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Zugangsfreiheit zum Internet sichern – Netzsperren ausschließen

Der Landtag beschließt

1. Entsprechend des Berichts des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit Frank La Rue, Netzsperren als schwerwiegende Einschränkung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung grundsätzlich abzulehnen.

Die Landesregierung wird aufgefordert

2. Sich bei allen zukünftig zu beschließenden Staatsverträgen dafür einzusetzen, dass Netzsperren im jeweiligen Staatsvertragstext unmissverständlich ausgeschlossen sind und bei Nichtdurchsetzung dieser Position, die Verträge abzulehnen.

3. Sich analog den unter 2. aufgeführten Forderungen mit einem entsprechenden Änderungsantrag in die aktuellen Beratungen über den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) einzubringen und bei Nichtdurchsetzung dieser Position, den GlüStV abzulehnen.

4. Sich über eine Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass auch in der Bundesrepublik der freie Zugang zum Internet zum Menschenrecht erklärt wird, wie es bereits in anderen EU-Staaten der Fall ist.

Begründung:

Am 16. Mai hat Frank La Rue, Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit dem Menschenrechtsrat der UNO einen Bericht über Meinungs-, Zugangs- und Informationsfreiheit im Internet vorgelegt. Dem Bericht zufolge ist das Internet zu einem unverzichtbaren Instrument für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der Menschheit und für die Ausübung der Menschenrechte geworden. Besorgniserregend sind nach La Rue Filter- oder Sperrmethoden, die den Zugang zum Internet erschweren oder gar verhindern und damit Meinungsäußerungen einschränken oder kriminalisieren. La Rue kommt zu dem Schluss, dass Einschränkungen des Informationsflusses im Internet nur im geringst möglichen Maß vorgenommen werden sollten und durch die internationalen Menschenrechte gedeckt sein müssen.

Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten König vom 02.05.2011 über die geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrages eine Positionierung zum Thema Internetsperren verweigert. Aufgrund immer häufigerer politischer Debatten zu diesem Themengebiet auf Landes-, Bundes- und Europaebene und wegen der im La Rue-Bericht nachgewiesenen Bedrohung durch Internetsperren für die Wahrung der Menschenrechte, ist eine eindeutige Äußerung von Seiten der Thüringer Landesregierung dringend geboten. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, die die Bedeutung eines freien Zugangs zum Internet als Grundrecht aufgreift, wäre im Sinne des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), den neben Deutschland (1973) auch 166 weitere Staaten ratifiziert haben.

Den Antrag zum download gibt’s hier

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