Zum Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 30. Juli 2026 über einen mutmaßlichen Anwerbeversuch des Thüringer Verfassungsschutzes erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Wenn sich die Schilderungen bestätigen, handelt es sich um einen handfesten Verfassungsschutzskandal. Eine junge Notfallsanitäterin, die sich humanitär und zivilgesellschaftlich engagiert und sich erkennbar nichts hat zuschulden kommen lassen, wird zweimal an ihrer Privatadresse von einem mutmaßlichen Thüringer Geheimdienstmitarbeiter aufgesucht und mit einem vorbereiteten Fragenkatalog konfrontiert. Das ist übergriffig, einschüchternd und nach dem bisher öffentlich bekannten Sachverhalt durch keinerlei nachvollziehbare Tatsachengrundlage gedeckt.“
„Wer Menschen wegen einer humanitären Reise nach Nordostsyrien, öffentlicher Reiseberichte oder antifaschistischen Engagements ins Visier nimmt, schützt nicht die Verfassung, sondern greift in Grundrechte und demokratisches Engagement ein. Solche Ansprachen erzeugen eine massive Einschüchterungswirkung: Betroffene sollen den Eindruck bekommen, legales politisches und humanitäres Handeln könne sie jederzeit zum Ziel geheimdienstlicher Ausforschung oder eines Anwerbeversuchs machen. Die Skandalbehörde Verfassungsschutz Thüringen knüpft damit an eine lange Geschichte aus V-Leute-Affären, gescheiterter Kontrolle, Bespitzelungsversuchen und Angriffen auf zivilgesellschaftlich Engagierte an“, so die Abgeordnete.
König-Preuss kündigt an, die Recherchen der Ostthüringer Zeitung zum Anlass zu nehmen, den Vorgang parlamentarisch aufzuarbeiten. Dazu wurde heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung beim Thüringer Landtag eingereicht: „Dieser Vorgang gehört lückenlos aufgeklärt. Unter demselben mutmaßlichen Tarnnamen fanden bereits vor 14 Jahren in Thüringen Anwerbeversuche des Geheimdienstes statt, um Menschen aus zivilgesellschaftlich engagierten und linken Zusammenhängen als bezahlte Spitzel, unter anderem so genannte V-Leute, zu gewinnen und deren Umfeld auszuforschen. Wir wollen wissen, wer diesen Einsatz angeordnet hat, weshalb eine unbescholtene, humanitär und zivilgesellschaftlich engagierte Frau ins Visier des Geheimdienstes geriet, welche Daten über sie gesammelt wurden, ob das Amt erneut versucht hat, Menschen aus ihrem politischen und persönlichen Umfeld auszuforschen und ob dabei die gesetzlichen Grenzen, insbesondere die Pflicht zur Verhältnismäßigkeit und der Hinweis auf die Freiwilligkeit, eingehalten wurden.“
Die Abgeordnete kritisiert, dass die Brombeer-Regierung die unter Rot-Rot-Grün geltende, bewusst enge Begrenzung des V-Personen-Einsatzes auf begründete Ausnahmefälle mit tatsächlichem Bezug zur Terrorismusbekämpfung aufgegeben hat und der Geheimdienst nun offenbar wieder in alte Muster zurückfällt: „Diese Regelung war eine sinnvolle Konsequenz aus der langen Liste der Thüringer Verfassungsschutzskandale, weil sie geheimdienstliche Anwerbungen auf besonders schwerwiegende Gefahrenlagen beschränkte und damit einen wichtigen Schutz vor ausufernder Quellenwerbung bot. Wie sich jetzt zeigt, war dieser Schutz keineswegs theoretisch: Kaum ist die Begrenzung entfallen, geraten offenbar wieder unbescholtene und zivilgesellschaftlich engagierte Menschen ins Visier des Geheimdienstes“.
