„Dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD als ‚rechtsextremen Verdachtsfall‘ einstuft und nun beobachtet, ist für alle keine Überraschung, die seit Jahren auf die offen erkennbare demokratie- und menschenfeindliche Ausrichtung der AfD hingewiesen haben, unternahm die AfD doch bereits seit 2015 schon keinen Versuch mehr, ihre extrem rechte Ideologie ernsthaft zu verbergen“, erklären die LINKE-Landtagsabgeordneten Katharina-König Preuss und Steffen Dittes.
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion: „Die AfD ist nicht nur parlamentarischer Arm von Neonazis. Sie ist von einer rassistischen, antisemitischen und faschistischen Agenda geprägt und dominiert, die eben nicht nur beim ‚Flügel‘ endet, was auch ohne Verfassungsschutz seit über einem halben Jahrzehnt hinlänglich belegt ist. Die AfD ist mitverantwortlich für die rassistische und antisemitische Stimmungsmache und den Transport dieser menschenverachtenden Ideologie, die auch in den Mordtaten an Walter Lübcke sowie in Halle und Kassel mündete. Über sechs Jahre lang haben bereits Journalisten, Antifaschisten und Wissenschaftler entsprechende extrem rechte Verzahnungen mit der AfD dokumentiert und deutlich effektiver als Frühwarnsystem agiert.“
König-Preuss erklärt zudem, dass Beamte, die sich z. B. als Polizeibeamte oder als Lehrer, in der AfD engagieren nun für ihr Handeln auch Verantwortung übernehmen sollten und jeweilige Behörden angehalten sind, etwaige Konsequenzen zu prüfen. Dittes ergänzt, dass mit der hoheitlichen Feststellung des verfassungsfeindlichen Charakters auch nachrichtendienstliche Befugnisse für Verfassungsschutzbehörden sowie beamten- und dienstrechtliche Folgen einhergehen. Getroffene Maßnahmen müssten stets rechtlich begründet und gerichtlich überprüfbar bleiben.
Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, sagt: „Mit dieser Einordnung durch den Bundesverfassungsschutz ändert sich weder unsere politische Bewertung der AfD noch ändert es etwas an den politischen Herausforderungen, die Auseinandersetzung mit der AfD weiter als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaft, Wirtschaft und staatlichen wie nicht-staatlichen Institutionen zu verstehen. Wichtig ist nicht die Charakterisierung einer Partei als Prüffall, Verdachtsfall oder Beobachtungsobjekt durch einen Geheimdienst, sondern die Zurückdrängung von demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft, die in Wechselwirkung mit dem Auftreten der AfD, deren Erstarken erst ermöglicht haben.“