Computerkriminalität wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Summenschlüssel 8970 erfasst. Dazu gehören: Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN, Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computersabotage, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen, Softwarepiraterie (private Anwendung), Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns. Insgesamt verzeichnet die Computerkriminalität 2.091 erfasste Fälle. Die in der Statistik einzeln aufgeführten Teilbereiche betreffen nur Fälle des Computerbetrugs, des Betrugs mittels Debitkarten mit PIN und des Ausspähens und Abfangens von Daten. Die Landesregierung schlüsselt auf Nachfrage nun Computerkriminalität in Thüringen detaillierter auf, die Antwort ist hier herunterladbar: DS 5/7864 (Foto: Wikipedia, Brian Katt).