König-Preuss: Ich fordere Konsequenzen und Aufklärung

Vertreter*innen des Freistaats Thüringen sind wiederholt bei Veranstaltungen im Landgasthof Marlishausen aufgetreten, einer Immobilie, die der Verfassungsschutz selbst als Beispiel für eine „rechtsextremistisch genutzte“ Gaststätte aufführt. Der Landgasthof wurde 2011 vom damaligen Vorsitzenden der extrem rechten „Schlesischen Jugend – Bundesgruppe“ und ihrer Thüringer Landesgruppe erworben. In dem Gebäude fanden in den vergangenen Jahren wiederholt Veranstaltungen der extremen Rechten statt, darunter 2022 der Bundeskongress der damaligen NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“.

 

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, verlangt Konsequenzen und Aufklärung: „Am 6. März hielt der Ehrenamtsbeauftragte der Staatskanzlei dort ein Grußwort, eine Vertreterin des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum übergab Staatsprämienurkunden. Bereits im vergangenen Jahr war eine Vertreterin des zuständigen Ministeriums am selben Ort anwesend, während sich im selben Jahr dort eine Gruppe aus dem Spektrum bekannter Holocaust- und Kriegsschuldleugner traf. Wenn eine Immobilie den Sicherheitsbehörden als rechtsextrem genutzt bekannt ist und gleichzeitig Vertreter des Freistaats dort offiziell auftreten, dann muss die Landesregierung erklären, wie das passieren kann. Innenminister Georg Maier muss erklären, warum Erkenntnisse seines eigenen Verfassungsschutzes über eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie offenbar nicht dazu geführt haben, dass offizielle Termine dort zumindest kritisch geprüft wurden. Gerade der Verfassungsschutz soll der Theorie nach staatliche Entscheidungsträger informieren und sensibilisieren. Wenn dieses Wissen im eigenen Land nicht dort ankommt, wo es gebraucht wird, ist das kein reines Kommunikationsproblem mehr sondern eine Frage politischer Steuerung, für die der Innenminister politische Verantwortung trägt.“

 

König-Preuss kritisiert zugleich die Informationspraxis des Thüringer Verfassungsschutzes: „Der Verfassungsschutz bezeichnet den Landgasthof in einer eigenen Publikation ausdrücklich als rechtsextremistisch genutzte Gaststätte, gleichzeitig ist diese Einordnung in seiner laufenden öffentlichen Berichterstattung kaum nachvollziehbar, im letzten Jahresbericht tauchte die Immobilie 2017 auf, während unsere Anfragen die Aktualität fortlaufend belegen. Wie sollen andere staatliche Stellen, Kommunen oder die Öffentlichkeit mit Erkenntnissen arbeiten, wenn bekannte Szene-Immobilien nicht konsistent und transparent ausgewiesen werden?“

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