Nach der heute vom Gericht mittels eigener Presseerklärung bekannt gemachten Entscheidung des Landgerichts Gera zur umstrittenen Äußerung eines Richters des Verwaltungsgerichts Gera fordert Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antirassismus und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke, eine kritische Prüfung der weiteren Eignung des betreffenden Richters zur Ausübung seines Amtes.
„Wenn ein Richter in öffentlicher Funktion Angehörige einer Bevölkerungsgruppe, hier der Sinti und Roma, pauschal als kriminell diffamiert, verletzt er nicht nur in diskriminierender Weise den sozialen Geltungsanspruch der Betroffenen, wie das Gericht feststellt, sondern stellt zugleich die Menschenwürde in Frage. Damit missachtet er zentrale Dienstpflichten, wie sie sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung ergeben, nämlich jederzeit in seinem richterlichen Handeln die Menschenwürdegarantie zu verteidigen und Menschen vor der Verletzung ihrer Würde und Persönlichkeitsrechte zu schützen“, erklärt König-Preuss.
Das Landgericht Gera hatte in seiner Stellungnahme selbst eingeräumt, dass die Äußerungen des Richters eine diskriminierende Zuschreibung darstellten, die die betroffene Gruppe in ihrer Würde verletzt. Daraus ergibt sich für Die Linke die Konsequenz, das aktuell laufende Disziplinarverfahren mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und unter dem Gesichtspunkt der dienstrechtlichen Eignung weiterzuführen.
„Richterinnen und Richter tragen besondere Verantwortung für den Schutz der Grundrechte. Wer sich öffentlich rassistischer Stereotype bedient – insbesondere solcher, wie sie im Nationalsozialismus zur Verfolgung von Sinti und Roma instrumentalisiert wurden – zeigt, dass er zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung offenbar nicht verinnerlicht hat. Das wirft grundlegende Zweifel an der Eignung für ein Richteramt auf“, so König-Preuss weiter.
Sie erinnert daran, dass die Menschenwürdegarantie in Artikel 1 Grundgesetz und Thüringer Verfassung eine unmittelbare Konsequenz aus den Verbrechen des Nationalsozialismus ist: „Gerade mit Blick auf diese historische Verantwortung ist es inakzeptabel, wenn ein Richter sich diskriminierend äußert und dabei Muster wiederholt, die zur Ausgrenzung und Verfolgung ganzer Bevölkerungsgruppen beigetragen haben.“
König-Preuss begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens eingelegt hat. Sie kündigt zudem an, dass die Fraktion Die Linke die aktuellen Entwicklungen zum Fall des Geraer Richters auch im Landtag zum Thema machen wird.