Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Einbürgerungsverfahren in Thüringen seit dem 1. Juli 2023 – Teil I.
Von zahlreichen Betroffenen wird mir derzeit berichtet, dass sie mit Blick auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungsantrags Wartezeiten von einem Jahr und mehr in Kauf nehmen müssen. Das deckt sich auch mit
aktuellen Auskünften auf den Internetseiten zuständiger kommunaler Behörden in Thüringen.
So ist zum Beispiel derzeit auf der Seite der Landeshauptstadt Erfurt unter dem Hinweis „Terminvergabe
im Sachgebiet Staatsangehörigkeits- und Namensrecht“ zu lesen: „Leider kommt es aufgrund massiv gestiegener Antragszahlen und des bestehenden Arbeitsrückstandes noch immer zu langen Vorlaufzeiten bei
Terminvergaben für Beratungen zur Einbürgerung. Künftige Termine können bedauerlicherweise mit einer
langen Wartezeit von mehr als 12 Monaten verbunden sein.“
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz auch Regelungen enthält, die Personen, die die dort genannten tatsächlichen und rechtlichen Vorgaben erfüllen, einen
Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF