Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute unmissverständlich bestätigt, was bereits Anwälte und die Familie von Maja T., tausende Demonstrierende sowie das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung im letzten Jahr betonten: Die verfügte Auslieferung nach Ungarn verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien, sie war rechtswidrig und verletzte die Grundrechte von Maja T. Es ist ein Skandal, dass die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts von einer Generalstaatsanwaltschaft und dem sächsischen LKA ignoriert wurde, um in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vollendete Tatsachen zu schaffen.“
„Dass das Bundesverfassungsgericht auch die abgegebene Erklärung der ungarischen Behörden anzweifelt, Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausreichend umzusetzen – also das ‚Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung‘ – muss alle beteiligten Behörden in Deutschland alarmieren. Für uns ist die Konsequenz klar: Eine weitere Auslieferung nach Ungarn darf es nicht geben! Und: Maja T. muss zurückgeholt werden“, so König-Preuss.