König-Preuss: Beamtenrechtliche Konsequenzen aus den Einstufungen von „Junge Alternative“ und AfD ziehen

Anlässlich der heutigen Mitteilung über die Einstufung des Landesverbandes der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) durch den Thüringer Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Dass sowohl die AfD als auch deren Jugendorganisation in Thüringen extrem rechts, menschenverachtend, völkisch und rassistisch sind, ist seit mehreren Jahren bereits durch Wissenschaftler:innen, Journalist:innen und Antifaschist:innen belegt. Dieser Schritt ist überfällig. Die Funktionäre von JA und AfD liefern Woche für Woche weitere Beweise für ihre Demokratiefeindlichkeit und fortlaufende Angriffe auf die Menschenwürde. Inzwischen ist klar: Jede Stimme für die AfD ist auch eine Stimme für Korruption, Bestechlichkeit, Spionage, Volksverhetzung und strafbare Nazi-Parolen.“

König-Preuss weiter: „Es müssen endlich konkrete Konsequenzen abgeleitet werden – wie die ernsthafte Prüfung des Verbots der Strukturen, nicht allein eines einzelnen Landesverbandes, sondern der Gesamtorganisation von AfD und JA. Und unterhalb dessen bereits jetzt beamtenrechtliche Schritte gegen Mitglieder von AfD und JA im Öffentlichen Dienst.“

Die Abgeordnete verweist auf die seit 2016 öffentlich verfügbaren Informationen zur Zusammenarbeit von Junge Alternative Thüringen mit dem früheren Schulungsleiter des NPD-Landesverbandes Thüringen, aber auch das Agieren der JA mit extrem rechten Gruppen auf Demonstrationen. „Mir ist nicht verständlich, warum innerhalb der Behördenlogik die Maßnahme nicht bereits 2021 erfolgte analog zur Einschätzung des Landesverbandes. Man hätte im Grunde vor acht Jahren viel mehr intervenieren müssen, um die Radikalisierung des AfD-Nachwuchses zu begegnen. Umso wichtiger ist es jetzt, keine Zeit zu verschenken und es nicht bei formellen Einstufungen zu belassen. Die tatsächlichen Anhaltspunkte liegen alle auf dem Tisch, das OVG Münster und das OVG Jena haben mit ihren Entscheidungen bereits Rückendeckung gegeben, das Innenministerium sollte nun handeln“, so die Abgeordnete abschließend.

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