Die CDU-Kreistagsfraktion im Saale-Orla-Kreis will am Montag, 25.09.23, mit einem Antrag eine „Arbeitspflicht für Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis“ einführen. In einer den Antrag bewerbenden Zeitungsannonce heißt es, Asylbewerber sollten „zu gemeinnütziger Arbeit im Landkreis verpflichtet werden“ und bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes „sind die finanziellen Leistungen zu kürzen!“
Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, kritisiert: „Bereits jetzt bestehen konkrete Regelungen für Arbeitsgelegenheiten im Asybewerberleistungsgesetz, um die Aufrechterhaltung von Einrichtungen zu gewährleisten. Damit ist der CDU-Antrag schon auf der Sachebene überflüssig.“ „Der CDU“, so König-Preuss weiter, „geht es offenkundig nicht um die Sache. Im Vordergrund aller Bemühungen muss eigentlich stehen, Hürden abzusenken, so dass Geflüchtete tatsächlich und zeitnah nach Ankunft ihren Lebensunterhalt durch reguläre Erwerbstätigkeit sichern können. Stattdessen dockt die CDU oft an rassistisch geprägte Ressentiments gegen Geflüchtete an, erzeugt und befördert damit Stimmung gegen marginalisierte Gruppen, wobei vor Krieg und Verfolgung schutzsuchende Menschen und Bezieher:innen von Sozialhilfe gegeneinander ausgespielt werden sollen“.
Eine mögliche Erzählung der CDU, wonach man darauf abziele, eine Regelung zur verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit ähnlich den 1-Euro-Jobs einzuführen, wobei auch das Mittel der Leistungskürzung als Sanktionsinstrument zum Einsatz kommt, kann laut König-Preuss nicht verfangen: „Die aktuelle Bürgergeldreform sieht ausdrücklich die Priorität einer umfassenden Betreuung vor. Das Ziel besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aufzubauen und zu stabilisieren. Die Reform strebt nicht einfach danach, Menschen blindlings in Arbeitsmaßnahmen zu schicken, ohne ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Genau aus diesem Grund besuchen Geflüchtete Sprach- und Integrationskurse, auf die sie zum Teil monatelang warten müssen. Wer schon einmal mit Menschen gesprochen hat, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, weiß, dass eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: ‚Wann kann ich meinen Sprachkurs beginnen?‘ Die Leute sind sich sehr wohl bewusst, dass Integration in hohem Maße davon abhängt, dass sie sich in deutscher Sprache im öffentlichen Leben behaupten können. Und sie wollen dies auch, um teilhaben zu können. Die CDU unterstellt jedoch mit ihrem Antrag pauschal das Gegenteil und offenbart damit ein selektiv abwertendes Menschenbild“, so die Abgeordnete.
Statt pauschal Faulheit zu unterstellen und Leistungen, die ohnehin schon unter dem Existenzminimum liegen, kürzen zu wollen, sollte sich auch die CDU dafür einzusetzen, dass Mittel und Ressourcen für mehr Sprach- und Integrationskurse bereitgestellt werden. „Andernfalls muss man konstatieren, dass die CDU der AfD in Fragen der Migrationspolitik in nichts nachsteht“, meint die Fachpolitikerin.
Ebenso vernachlässigt die CDU, dass die Mitarbeiter:innen in den Behörden gegenwärtig am und teils über dem Limit sind, wenn es darum geht, denjenigen, die arbeiten möchten und dürfen, entsprechende Erlaubnisse auszustellen und teils monate- teils jahrelang auf Termine und entsprechende Bescheide gewartet werden muss. „Die CDU ignoriert die Frage, wie sie in einer Zeit, in der bereits Verfahren in angemessener Zeit abzuarbeiten, eine Herausforderung darstellt, die Forderung nach einer allgemeinen Arbeitspflicht, die umgesetzt und kontrolliert werden müsste, umsetzen möchte, ohne das bereits überlastete Personal in den Verwaltungen in den Burn-Out-Kollaps zu treiben“, so König-Preuss abschließend.