Zum heute gefallenen Urteil im sogenannten „Turonen-Prozess“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE: „Es ist ein gutes, ein klares Signal, das mit diesen Urteilen – mehrjährige Haftstrafen zwischen zwei und 11 Jahren für militante Neonazis – einhergeht. Damit wäre die erste Führungsriege der extrem rechten, kriminellen Bruderschaft Thüringen – Turonen / Garde 20 zerschlagen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Es bleibt zu hoffen, dass auch im am Landgericht Gera laufenden Prozess gegen die zweite Führungsebene der Turonen/ Garde 20 ähnlich hohe Urteile fallen. Damit wäre die enorm gefährliche Struktur der Turonen, die in den vergangenen Jahren die entscheidende Neonazi-Kameradschaft in Thüringen darstellte, bereits an zentralen Stellen handlungsunfähig. Fragwürdig ist meines Erachtens jedoch, dass das Gericht trotz eines deutlichen Plädoyers der Staatsanwaltschaft keine kriminelle Vereinigung hinter den Turonen/ Garde 20 und ihren Machenschaften erkennen wollte. Erneut wird meines Erachtens verkannt, wie rechte Netzwerke funktionieren.“
Die Abgeordnete verweist darauf, dass insbesondere die konsequenten Ermittlungen der Thüringer Polizei schließlich dazu führten, die kriminellen Machenschaften der Neonazi-Kameradschaft aufzudecken. „Ich bin froh, dass es zumindest im Kontext der kriminellen Aktivitäten gelungen ist, diesen Neonazis nach mehr als 10 Jahren endlich das Handwerk zu legen. Ebenso begrüße ich, dass die Staatsanwaltschaft den extrem rechten Hintergrund der Turonen im Plädoyer thematisierte und darauf verwies, dass Ziel der kriminellen Vereinigung war, rechte Strukturen auszubauen und ihre Vorherrschaft zu festigen. Diese stellte in einigen Landkreisen Thüringens in den vergangenen Jahren insbesondere für Antifaschist*innen und für Menschen mit erkennbarem Migrationshintergrund eine alltägliche Bedrohung dar.“
„Es ist nicht das erste Mal, dass Neonazi-Strukturen in Verbindung mit organisierter Kriminalität auffällig werden, gerade in Bezug auf Drogenhandel, aber auch Prostitution sind mehrere Fälle in Thüringen bekannt. Dass Neonazis Frauen zur Prostitution zwingen und für diesen Zeitraum deren Kinderbetreuung organisieren, ist an Abscheulichkeit und Widerwärtigkeit kaum zu überbieten. Dass das Gericht keine Verurteilung hinsichtlich der Zwangsprostitution aussprach, ist fatal auch da somit die zutiefst menschen- und frauenverachtende Ideologie und das entsprechend folgende Handeln der Neonazis einen Freispruch erfuhr“, so die Abgeordnete.
König-Preuss verweist auf die bundesweiten und internationalen Verbindungen der Turonen/ Garde 20, die im Prozess kaum eine Rolle spielten jedoch zur Aufklärung der extrem rechten Netzwerke relevant sind: beginnend bei „Objekt 21“ in Österreich über Kontakte zu „Blood & Honour-Strukturen bspw. in der Schweiz“ bis hin zu „Combat 18“. „Meines Erachtens ist es dringend geboten, die rechten Strukturen und Netzwerke, die sich um und mit den Turonen/ Garde 20 gruppierten, aufzuarbeiten. Dies ist nicht Aufgabe des Gerichtes, sollte jedoch durch einen Untersuchungsausschuss bearbeitet werden, der sich der Aufarbeitung von rechten und rechtsterroristischen Strukturen in Thüringen und der oftmals fehlenden Intervention durch zuständige Behörden widmet.“
König-Preuss regt an, dass das Thüringer Innenministerium ein Verbotsverfahren gegen die Bruderschaft Thüringen – Turonen/ Garde 20 einleitet. „Mehrere Mitglieder der Turonen/ Garde 20 stehen nicht vor Gericht oder wurden – wie im Fall Maximilian W. sogar freigesprochen. Sie tragen weiterhin die Codes der Turonen/ Garde 20, teils tätowiert im Gesicht und Hals oder auf Kleidungsstücken im öffentlichen Raum. Es ist längst bekannt, wofür die Turonen/ Garde 20 stehen und welche menschenverachtende Ideologie sie mit ihren Codes in den öffentlichen Raum tragen.
Es liegen – auch ohne das heutige Urteil – genügend Gründe vor, den Sumpf der Turonen, trocken zu legen und dafür zu sorgen, dass ihre Erkennungssymbole (wie bspw. die Raute mit der 20) im öffentlichen Raum nicht mehr getragen werden können.“