Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Die Polizei kann präventiv-polizeilich nach dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) oder zu Strafverfolgungszwecken nach der Strafprozeßordnung (StPO) Telekommunikationsmaßnahmen durchführen. Für
das Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Justiz beispielsweise 115 Verfahren in Thüringen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet, nach dem Bericht der Landesregierung zur präventiv-polizeilichen Telekommunikationsüberwachung sowie Wohnraumüberwachung im Jahr 2020 eine Maßnahme nach
§ 34a PAG. Hinzu kommen 83 Verfahren mit Verkehrsdatenerhebungen nach § 100g StPO und 113 Verkehrsdatenerhebungen nach § 34b PAG. Im Jahr 2020 wurden durch die Polizeibehörden zudem drei Maßnahmen nach § 34c PAG zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie
fünf Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung nach § 35 PAG durchgeführt. Für das Jahr 2021 sind präventiv-polizeilich null nach § 34a PAG, 112 polizeiliche Verfahren nach § 34b PAG, vier nach § 34e PAG
und elf nach § 35 PAG erfasst.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF