Kleine Anfrage: Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen 2020, 2021 und 2022

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die zu Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

 

Die Polizei kann präventiv-polizeilich nach dem Thüringer () oder zu Strafverfolgungszwecken nach der Strafprozeßordnung () Telekommunikationsmaßnahmen durchführen. Für
das Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Justiz beispielsweise 115 Verfahren in nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet, nach dem Bericht der Landesregierung zur präventiv-polizeilichen sowie Wohnraumüberwachung im Jahr 2020 eine Maßnahme nach
§ 34a PAG. Hinzu kommen 83 Verfahren mit Verkehrsdatenerhebungen nach § 100g StPO und 113 Verkehrsdatenerhebungen nach § 34b PAG. Im Jahr 2020 wurden durch die Polizeibehörden zudem drei Maßnahmen nach § 34c PAG zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie
fünf Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung nach § 35 PAG durchgeführt. Für das Jahr 2021 sind präventiv-polizeilich null nach § 34a PAG, 112 polizeiliche Verfahren nach § 34b PAG, vier nach § 34e PAG
und elf nach § 35 PAG erfasst.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben