Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zur Situation von in Thüringen lebenden Iranerinnen und Iranern.
Seit dem gewaltsamen Tod einer iranischen Kurdin in Polizeigewahrsam Mitte September 2022 kommt es
im Iran zu den größten Protesten seit dem Sturz des Schah-Regimes im Jahr 1979. Mit der Parole „Jin, Jiyan, Azadi“ – „Frau, Leben, Freiheit“ – die der kurdischen Frauenbewegung entnommen ist, demonstrieren
zehntausende Menschen im Iran gegen die menschenverachtende, frauenfeindliche Gesetzgebung des
Regimes und seine repressive Politik, die keine Opposition duldet, grundlegende Menschenrechte missachtet und ethnische Minderheiten diskriminiert. Das Mullah-Regime reagiert mit äußerster Härte: Mehr als
19.000 Menschen wurden im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen, Hunderte getötet, darunter auch 70 Minderjährige. Mehrere Personen hat das Regime bereits hinrichten lassen, zahlreiche weitere
wurden zum Tode verurteilt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/5116) zeigt auf, dass Irans Nachrichtendienste Oppositionelle in Deutschland ausspähen oder
gar einschüchtern. Iranische Oppositionelle, die Morddrohungen erhalten haben, vermuten, dass iranische
Regimekräfte hierfür verantwortlich sind.
Solidarische Proteste mit der feministischen Revolution im Iran finden in vielen Städten, auch in Thüringen statt.
Angesichts der eskalierenden Situation im Iran hat sich die Innenministerkonferenz Medienberichten zufolge darauf verständigt, dass Abschiebungen in den Iran weitgehend ausgesetzt werden sollen. Eine bundeseinheitlich geltende ausdrückliche Abschiebestoppregelung, wie es sie zuletzt für Syrien gab, wurde jedoch
nicht beschlossen. So sind iranische Geduldete zum Teil weiterhin von Leistungskürzungen und Arbeitsverboten betroffen, außerdem mangelt es an einer sicheren Perspektive. Eine Initiative für eine auf Iranerinnen
und Iraner, die derzeit mit dem aus Sicht der Fragestellerin prekären Status der Duldung in Deutschland und
mithin auch in Thüringen leben, abzielende Bleiberechtsregelung steht nach wie vor aus.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF