Derzeit befindet sich eine Anpassung der Verordnung zur Erstattung der Unterbringungskosten für Geflüchtete in den letzten Zügen. Zwischen den beteiligten Thüringer Ministerien ist bereits Einvernehmen hergestellt, die Bewertung der Kommunen steht indes noch aus. Zur geplanten Anpassung der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erklärt Katharina König Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Thüringen ist mit dem angestrebten Systemwechsel bei der Erstattung der Unterbringungskosten für Geflüchtete, der rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gelten wird, auf einem guten Weg“.
„Bisher wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Pauschalbetrag in Höhe von 210 Euro pro belegtem Unterbringungsplatz erstattet“, erklärt die Abgeordnete. „Dabei lag die bisherige Kapazitätsvorgabe bei insgesamt 9.900 Plätzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Vor allem aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine waren die bisher vorgehaltenen Kapazitäten vollständig ausgelastet. Künftig sollen insgesamt 11.000 Plätze vorgehalten werden, sodass auch auf nicht immer planbares Ankunftsgeschehen von Geflüchteten reagiert werden kann. Neu wird auch sein, dass ab Veröffentlichung der angepassten Verordnung die Kosten für alle 11.0000 vorzuhaltenden Plätze, nicht nur belegte Plätze, erstattet werden. Die Kommunen werden hier also eine Entlastung erfahren, da insbesondere auch Leerstandskosten mit abgedeckt sein werden“, betont die Fachpolitikerin.
„Einen weiteren Baustein im angesprochenen Systemwechsel stellt die Anpassung der Unterbringungspauschale dar. Zukünftig wird den Landkreisen ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 294 € pro vorgehaltenen Platz und den kreisfreien Städten ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 332 € pro vorgehaltenen Platz erstattet. Sollten wegen eines hohen Ankunftsgeschehens zusätzliche Plätze erforderlich sein, wird eine um monatlich 30 € erhöhte Pauschale für jeden zusätzlichen Platz gezahlt. Außerdem wird es dann für eine bestimmte Anzahl behindertengerechter Plätze pro Monat eine Kostenpauschale in Höhe von weiteren 60 € geben. Auch das ist neu und dringend notwendig, um zu verhindern, dass Personen mit besonderen Bedarfen übermäßig lange auf eine Verteilung in die Kreise und kreisfreien Städte warten müssen“, unterstreicht die Abgeordnete.
„Damit haben sich dann hoffentlich auch die nicht tragfähigen Vergleiche bspw. zum Freistaat Sachsen erledigt, die in der Debatte zuletzt des Öfteren von Seiten der Kommunen zu vernehmen waren. Zwar zahlt Sachsen eine Unterbringungspauschale von 562,50 € je Person, aber diese wird nicht monatlich, sondern vierteljährlich gezahlt. Das bedeutet einen monatlichen Betrag von 187,50 €. Ich denke, die Zahlen sprechen an dieser Stelle deutlich für Thüringen“, so König-Preuss abschließend.