Mit Blick auf den am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt beginnenden Prozess wegen einer rassistischen Gewalttat erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Es ist nicht das erste Mal, dass Neonazis die ihnen zur Verfügung stehenden Immobilien nutzen, um von dort ausgehend Menschen anzugreifen und zusammenzuschlagen. Bereits beim schweren Übergriff von Neonazis in Ballstädt auf eine Kirmesgemeinschaft ging dieser vom dortigen sogenannten ‚Gelben Haus‘ aus. Auch beim am Mittwoch beginnenden Prozess wegen des rassistischen Angriffs auf drei Menschen aus Guinea am Erfurter Herrenberg war der Tatort eine Szene-Immobilie, die für Neonazi-Treffen und entsprechende Veranstaltungen genutzt wurde. Klar ist, dass solche Rückzugsorte ein zentrales Fundament darstellen, von denen sich die Neonazi-Szene entfaltet, in denen Umschlags- oder Vertriebsstätten errichtet werden oder in denen Treffen und Veranstaltungen stattfinden, Geld umgesetzt, Kampfsport geübt wird und gewalttätige Angriffe vorbereitet werden. Ein solches gezieltes gewaltsames Vorgehen ist bereits seit Jahren – auch im Kontext anderer Immobilien der Neonazi-Szene u.a. in Gotha, Fretterode oder Eisenach – bekannt. Mindestens 19 solcher Immobilien in Thüringen befinden sich aktuell in den Händen von Neonazis. Es braucht endlich ein konsequentes Vorgehen in der Fläche gegen dieses braune Rückgrat. Das Innenministerium sollte dazu alle rechtlich möglichen Register ziehen und eine Taskforce einrichten.“
Die Abgeordnete hofft, dass beim Verfahren in Erfurt auch das rassistische Tatmotiv für den Übergriff vor der Szene-Immobilie beleuchtet werde. Viel zu selten würden derartige Motivationen in Thüringen gerichtlich herauskristallisiert und anschließend auch in der Strafzumessung gewürdigt, obwohl das Strafgesetzbuch (§46 Abs. 2) dazu ausdrücklich auffordert. Nachholbedarf sieht König-Preuss auch beim Umgang von Gerichten mit Betroffenen: „Es ist schlimm genug, dass Menschen solche schwere rassistische Gewalt, die auch den Tod von Menschen in Kauf nimmt, erleiden mussten und dann jahrelang auf den Verfahrensbeginn warten müssen. Dass sie im Nachgang dann noch mit erheblicher Bürokratie zu kämpfen haben und nun zum wiederholten Mal eine kostenneutrale Beiordnung der Nebenklagevertretung in Thüringen versagt wird, sollte keine Schule machen. Hier sollte sich das zuständige Ministerium für Justiz, Verbraucherschutz und Migration unbedingt für Lösungswege starkmachen, welche Betroffene von rassistischer Gewalt unterstützt.“