Zur Frage eines möglichen AfD-Verbots äußert Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Diskussion ist in erster Linie keine politische Debatte, da das Parteienverbot und der Rechtsrahmen klar im Grundgesetz geregelt sind. Wenn die Gründe für ein Verbot nach Artikel 21 Abs. 2 vorliegen, dann sind in erster Linie Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung als die zuständigen Verfassungsorgane in der Pflicht, einen solchen Antrag vorzubereiten und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Gemessen an den in Karlsruhe definierten Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im NPD-Verbotsverfahren wird deutlich, dass die AfD nicht weniger als die NPD gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat ankämpft, mit dem entscheidenden Unterschied, dass anders als im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bei der AfD Tatsachen vorweisbar sind, die die ‚Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele‘ begründen, deren Mangel für Karlsruhe letztendlich der ausschlaggebende Grund war, die NPD nicht zu verbieten.“
„Relevant sei, dass die antragsberechtigten Stellen nicht zögern, einen entsprechenden Antrag einzureichen, wenn alle Tatsachen auf dem Tisch liegen“, so König-Preuss. Die Abgeordnete weiter: „Ein Verbot kann helfen, der AfD staatliche Gelder zu entziehen, welche sie nutzt, um bspw. in Thüringen nationalistische, rassistische und antisemitische Stimmung zu schüren und die Menschen gegeneinander aufzuhetzen. Rund 4 Millionen Euro Steuergelder fließen jährlich alleine in Thüringen an AfD-Abgeordnete und Fraktion, das ist die Hälfte des Verfassungsschutzbudgets, der einst die Aufgabe gehabt hätte, als Frühwarnsystem davor zu warnen und versagte. Mit diesen Mitteln werden dann u. a. Akteure, die Verbindungen ins rechtsterroristische Spektrum haben, als Mitarbeiter bezahlt.
Ein Verbot kann auch helfen, AfD-Mitglieder schneller zu entwaffnen. Wir wissen von nachweislich rund 50 mit scharfen Schusswaffen bewaffneten AfD-Akteuren im Freistaat, die eine kontinuierliche Gefahr darstellen und die bisher nur mühsam in Einzelverfahren entwaffnet werden.
Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Verbotsverfahren selbst dauern erstens viele Jahre und zweitens sind Verbote gegen andere rechte Organisationen in den letzten 20 Jahren im Ergebnis oft weitgehend wirkungslos geblieben, beispielhaft dafür steht das Verbot der ‚Fränkischen Aktionsfront FAF‘ 2004, die sich danach als ‚Freies Netz Süd‘ umbenannte und bis zum neuerlichen Verbot 2014 aktiv war und danach trotz Verbot einfach nach erneuter Umbenennung als Partei ‚Der III. Weg‘ bis heute weitermachte und nicht weniger militant und gefährlich auftritt.“
König-Preuss weiter: „Die AfD ist eine extrem rechte Organisation, die vorhandene Einstellungen und Handlungen aufgreift und verstärkt. Sie greift vor allem das Potenzial ab, was seit 2000 im jährlichen Thüringen Monitor immer wieder wissenschaftlich herausgearbeitet wurde. Dass die AfD eine extrem rechte Partei ist, die mit Neonazis kooperiert, ist nicht erst seit dem 3. Oktober 2022 in Gera bekannt, sondern seit 2015 durch Journalist:innen, Antifaschist:innen und Wissenschaftler:innen umfangreich belegt. Ein Parteienverbot beendet keine rassistischen, antisemitischen und auf Ausgrenzung hinauslaufenden Einstellungen und folgende Taten. Wirksamer als ein alleiniges Verbot ist daher in erster Linie, das wir alle, Gesellschaft, Parlamente, Verwaltung und Medien unserer Verantwortung gerecht werden, diese Einstellungen nicht zu befördern, sondern ihnen durch aktives Tun entgegenzuwirken.“