PM: Nach BGH-Urteil: Klarere Einordnungen antijüdischer Schmähplastiken an Kirchen notwendig

Ein Sticker des IDZ zusammen mit der Amadeu Antonio Stiftung zum Thema Antisemitismus

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass das vom Gericht als judenfeindlich bewertete Sandsteinrelief an der Wittenberger Stadtkirche nicht entfernt werden muss, weil durch nachträgliche Errichtung einer Informations- und Gedenktafel eine kritische Einordnung vor Ort mittlerweile erfolgt ist, erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die steht weiterhin in der Verantwortung, eine klare Abgrenzung vom und somit eine Verurteilung des christlichen zum Ausdruck zu bringen. Es ist gesamtgesellschaftlich notwendig, sich mit und Antijudaismus in all seinen Facetten auseinanderzusetzen. Etwa 30 bis 50 solcher Schmähplastiken gibt es weiterhin, darunter auch drei in Thüringen, etwa am Nordhäuser Dom oder am Erfurter Dom. Es müssen adäquate Formen gefunden werden, die für außenstehende Betrachter:innen sehr deutlich derartige antisemitische oder antijudaistische Schmähungen einordnen und darüber aufklären.“

„Unabhängig vom nun erfolgten Urteil kann die Kirche eigenständig die antijudaistischen Darstellungen aus der Öffentlichkeit entfernen oder verhüllen und zusätzlich mit entsprechenden Tafeln Aufklärung leisten, so die Abgeordnete. König-Preuss weiter: „Es ist wichtig, sich diesem Teil der 600 Jahre alten Geschichte kritisch zu stellen und eine aktive Auseinandersetzung damit zu forcieren, schließlich sind es solche Stereotype, die über Jahrhunderte in der Gesellschaft auch in Stein gemeißelt gedeihen konnten. Letztendlich wurde durch den Antijudaismus der Kirche und im Mittelalter generell auch der Weg zum mörderischen Antisemitismus mit geebnet, der bis heute in viel zu vielen Köpfen einen Platz hat. Aufklären, erklären und konsequente deutliche Abgrenzung ist die beste Möglichkeit, um Antisemitismus vorzubeugen. Aus dem Fall gilt es zu lernen und künftig viel klarer erkennbare Einordnungen vorzunehmen. Anstatt auf die Kritik von Jüdinnen und Juden an antisemitischen Darstellungen oder auch auf Gerichtsurteile zu warten, können sich Kirchen auch im Fall antijudaistischer Schmähplastiken selbstständig und kritisch mit ihrem Erbe auseinandersetzen“, so König-Preuss abschließend.

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