PM: Rot-Rot-Grün bringt Gesetzentwurf für bessere Notfallversorgung auf den Weg

Zur Meldung in der OTZ „Sorge beim DRK in Saalfeld: Die Notfallsanitäter gehen aus“ erklärt , Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE für Saalfeld „Die Landespolitik hat die Sorgen im Bereich des Rettungswesens auf dem Schirm. Allerdings kommt Herr Kowalleck mit seinem Vorschlag einer Fristverlängerung für die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten schlichtweg zu spät. Rot-Rot-Grün hat die Baustelle längst erkannt und einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht, der in dieser Woche auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Landtages steht. Das einzige was die und auch Herr Kowalleck machen muss, wäre diesem Entwurf zuzustimmen bzw. ihn in den Fachausschuss zu überweisen. Mit dem Gesetzentwurf wird unnötiger Druck auf die Einsatzkräfte, die einen wichtigen Job für die Sicherheit der Menschen im Landkreis leisten, herausgenommen und gleichfalls eine optimale Versorgungsqualität sichergestellt“.

Vor mehreren Jahren wurde durch den Bundesgesetzgeber entschieden, die Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiter zu qualifizieren, um insbesondere die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten in Deutschland zu verbessern. Im Gegensatz zu den Rettungsassistenten mit einer 2-jährigen Ausbildung verfügen 3 Jahre ausgebildete Notfallsanitäter über die Kompetenzen im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde auszuüben und auf Delegationsbasis eigenständig ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Kompetenzen gehen ebenso durch eine fachliche Nachqualifzierung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter über, entsprechende Fristen wurden durch den Bundesgesetzgeber erst bis 31.12.2022 befristet und inzwischen nachträglich bis 31.12.2023 verlängert.

, Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege der Fraktion DIE LINKE im Thüringer ergänzt: „Wir hatten gemeinsam mit den Partnern von Rot-Rot-Grün in das Thüringer Rettungdienstgesetz eine Evaluierungsklausel integriert, um rechtzeitig den Landtag über die Auswirkungen und den aktuellen Nachqualifizierungstand zu informieren, damit wir als Gesetzgeber handeln können. Genau das ist passiert: Im zuständigen Innenausschuss wurden dadurch alle Fraktionen vor einigen Wochen rechtzeitig informiert, dass die Nachqualifikation vielerorts gut funktioniert, es vereinzelt insbesondere in Süd-Ost-Thüringen zu Problemanzeigen kam. Im Ergebnis dessen hatten die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits vor einer Woche einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, der mehr Planungssicherheit für die Rettungdienststrukturen und auch die Mitarbeitenden im Landkreis und benachbarten Regionen schafft“.

Konkret wird die Frist im Gesetzentwurf (Drucksache 7/5376) auf den 31.12.2023 verlängert und auf den Einsatz von Rettungsassistenten als Transportführer der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen (RTW) beschränkt. Damit erhalten Rettungsassistenten, die trotz bestehender Nachqualifizierungsmöglichkeit nicht über den Berufsabschluss „Notfallsanitäter“ verfügen, im Einsatzdienst weiter die Chance als Fahrer der RTW, als Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern tätig zu sein, sie würden damit künftig von der Frist ausgenommen werden. König-Preuss abschließend: „Damit ist der Vorschlag des Abgeordneten Kowalleck einfach überholt, da der konkrete Lösungsvorschlag längst auf dem Tisch liegt und deutlich besser ist. Im Sinne der Qualitätssteigerung und Sicherstellung eines landesweit einheitlichen Versorgungsniveaus müssen zumindest als Transportführer im RTW weiterhin die besser ausgebildeten und höher qualifizierten Notfallsanitäter eingesetzt werden. Für etwaige Nachqualifizierungen in diesem Spezialbereich wären dann mit Stand heute 1,5 weitere Jahre Zeit, ich würde mich freuen wenn Herr Kowalleck unserem Gesetz zu stimmt“.

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