PM: Konsequente und zeitnahe Verurteilung extrem rechter Straftäter notwendig


Anlässlich der durch den MDR bekannt gemachten Verschiebung des Prozesses gegen die Täter eines rassistisch motivierten Angriffs am Erfurter Herrenberg erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Landtag: „Diese Verschiebung seitens des Justizministeriums ist unnötig und zeigt erneut, dass es bei der nötigen Konsequenz in der juristischen Verfolgung extrem rechter Gewalttaten Nachholbedarf gibt. Der Justizminister muss hier dringend handeln und erforderliche Weichenstellungen innerhalb seines Ministeriums vornehmen, dass sich so etwas nicht erneut ereignet. In Zeiten pandemiebedingter Einschränkungen in der Veranstaltungsbranche sollte es umso weniger ein Problem darstellen, auch kurzfristig größere Räumlichkeiten anzumieten und diese für Strafverfahren nutzbar zu machen.“

Die Verschiebung reiht sich ein in eine Reihe von Verzögerungen in Prozessen gegen extrem rechte Gewalttäter in Thüringen, die teils ob Verfahrensfehlern wiederholt werden mussten und in denen aufgrund von Absprachen mit den Tätern milde Urteile gefällt wurden, wie etwa im Ballstädt-Prozess im letzten Jahr, die Abgeordnete weißt aber darauf hin: „Der Ballstädt-Prozess zeigt jedoch auch, dass es möglich ist, Verfahren mit vielen Beteiligten auch während der Coronapandemie durchzuführen. Warum das Justizministerium das Verfahren zu dem brutalen Angriff am Herrenberg verzögert, ist unnachvollziehbar.“

„Für die Betroffenen, und darauf weist die Opferberatung ezra ja auch regelmäßig hin, sind solche Verzögerungen wie ein Schlag ins Gesicht, während die Täter und andere Neonazis sich durch sie motiviert sehen können, weitere Straftaten zu begehen“, warnt König-Preuss und fordert, dass eine spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hasskriminalität in Thüringen eingerichtet wird sowie das künftig eine hohe Priorisierung in der Abarbeitung solcher Delikte geschieht und entsprechende organisatorische Maßnahmen veranlasst werden, damit Gerichtskammern zügig und sorgfältig die Prozesse führen können, andernfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust gegenüber dem Rechtsstaat und weitere Gewaltakte werden nicht verhindert, sondern begünstigt.

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