Mehrfach waren sogenannte Feindeslisten von Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten Thema der bundesweiten Berichterstattung, bei denen es unter anderem um Adress-, Namens- und Telefonlisten mit rund 35.000 Personen ging. Bereits auf die Kleine Anfrage vom 1. August 2018 nahm die Landesregierung zum Thema Stellung (vergleiche Drucksache 6/6390). Zwischenzeitlich fand in den Bundesländern ein unterschiedlicher Umgang bei der Benachrichtigung betroffener Personen statt. In einem Bericht der Ta-gesschau vom 23. Juli 2019 heißt es etwa: „In Hessen trafen sich Ermittler persönlich mit Menschen, deren Daten veröffentlicht wurden. ‚Grundsätzlich ist die Polizei bestrebt, die auf solchen Listen stehenden Personen über diesen Umstand zu informieren‘, heißt es aus dem hessischen LKA. Auch in Thüringen entschied man sich, den Aufgeführten Bescheid zu geben. Das dortige LKA schrieb: ‚Die Benachrichtigung diente der Sensibilisierung der Betroffenen.‘ In Bayern schickte das LKA den Betroffenen gleich Formulare für Strafanzeigen zu. Weitaus weniger Aufwand betrieben die Landeskriminalämter in Nordrhein-Westfalen und Nie-dersachsen. Sie überließen die Entscheidung über eine Benachrichtigung den örtlichen Polizeidienststellen. In Rheinland-Pfalz schrieb das LKA ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung, man prüfe noch immer, inwiefern die Betroffenen ‚zu informieren und zu sensibilisieren sind.'“
Katharina König-Preuss fragte daher die Landesregierung, welche aufgefundenen Personenlisten beziehungsweise Aufstellungen im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts-, die in der Öffentlichkeit auch als „Feindeslisten“ diskutiert werden, seit dem Jahr 2018 Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Bewertungen durch Thüringer Sicherheitsbehörden waren. Neben den Details zu diesen Listen, etwa wie viele Personen jeweils in Thüringen betroffen waren, wurde außerdem nach der Benachrichtigung und Schutz der Betroffenen durch die Thüringer Behörden gefragt.
Nach Auskunft der Landesregierung wurden die Betroffenen informiert, Schutzmaßnahmen wurden nach Einschätzung der Gefährdungslage nicht getroffen. Die gesamte Antwort findet sich hier (PDF).