König-Preuss fordert im Fall Baginski eine Entschädigung der Opfer durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag weist darauf hin, dass vor wenigen Tagen die Amadeu-Antonio-Stiftung ein weiteres Todesopfer aus Thüringen in die Liste der Todesopfer rechter aufgenommen hat. Diese umfasst nach der Aktualisierung nun 213 Todesfälle seit 1990. „Es handelt sich um den im Zuge der zwei Thüringer NSU-Untersuchungsausschüsse bekannt gewordenen Fall von Rolf Baginski. Dieser wurde zusammen mit seinem Sohn im November 1991 von , einem späteren V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz und zwei weiteren Neonazis massiv zusammengeschlagen. Die Opfer mussten über Monate im Krankenhaus bleiben, Rolf Baginski starb an den Spätfolgen des Übergriffes, sein Sohn ist bis heute traumatisiert und seit dem Übergriff 1991 behindert.“ Katharina König-Preuss hatte bereits im November 2018 im Rahmen der Landtagsdebatte zur „Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen“ auf den Tod von Rolf Baginski hingewiesen, seinen Namen mit auf die Liste der zu überprüfenden Todesfälle rechter Gewalt gesetzt und gefordert, eine Überprüfung der möglichen Todesfälle rechter Gewalt in Thüringen vorzunehmen.

„Das die Amadeu-Antonio-Stiftung Rolf Baginski auf die Liste der Todesopfer rechter Gewalt aufgenommen hat, ist angesichts der uns im Untersuchungsausschuss vorgelegenen Akteninformationen folgerichtig. Der spätere V-Mann Michael See gestand eine sozialdarwinistische und rassistische Tatmotivation ein, jedoch wurde dies im Gerichtsverfahren nicht beachtet.“

König-Preuss weist darauf hin, dass die in einem späteren Zivilverfahren festgelegten Entschädigungssummen von jeweils 50.000 DM nie an die Opfer gezahlt wurden, da die Täter angeblich nicht über entsprechendes Einkommen verfügten.

„Michael See hat jedoch als V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine mindestens sechsstellige Summe verdient. Da diese Gelder offiziell nicht existieren, nicht als offizielles Einkommen gerechnet werden, die Verfassungsschutzbehörden sogar die Steuern auf diese V-Mann-Honorare zahlen, konnten sie auch nicht herangezogen werden, um daraus die Entschädigungssumme an Rolf Baginski, der zum damaligen Zeitpunkt noch lebte und seinen Sohn Maik Baginski zu zahlen.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wusste, welchen gewalttätigen, tief in der rechten Szene verankerten V-Mann es führte und es wusste, welche massive Gewalttat er begangen hatte. König-Preuss fordert daher nun entsprechende Konsequenzen: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Entschädigungszahlungen, die ihr V-Mann hätte zahlen müssen, an den noch lebenden Sohn Maik Baginski leisten.“
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie notwendig die bereits 2018 von Rot-Rot-Grün beschlossene Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt ist, um vor allem auch den Opfern und Hinterbliebenen zu Anerkennung und zu verhelfen, so König-Preuss abschließend.

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