„Ich freue mich, dass heute der Landtag fraktionsübergreifend und mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ein weiteres Hilfspaket für die Kommunen in Höhe von 82,5 Millionen Euro auf den Weg gebracht hat. Allein für die Gemeinden und Städte im Kreis Saalfeld-Rudolstadt werden damit ca. 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, erklärt Katharina König-Preuss, Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE Thüringer Landtag für die Region.
Nach derzeitigen Berechnungen würden bspw. auf die Stadt Saalfeld 1,2 Millionen, auf die Stadt Rudolstadt etwas mehr als 1,1 Millionen Euro, auf Bad Blankenburg rund 170.000 Euro auf Königsee knapp 150.000 Euro und auf Unterwellenborn knapp 530.000 Euro entfallen.
Bereits in der vergangenen Woche hat der Innen- und Kommunalausschuss des Landtages grünes Licht für die Verabschiedung des Gesetzes gegeben. Mit dem „Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder“ wird sichergestellt, dass die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel zügig an die Kommunen weitergeben werden. Insgesamt können die Gemeinden und Städte mit weiteren 82,5 Millionen Euro rechnen, um ihre geringeren Einnahmen aus der Gewerbesteuer auszugleichen. Darüber hinaus werde der Bund die Landkreise und kreisfreien Städte mit rund 50 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft von Hartz-IV-Betroffenen entlasten. In Summe macht das ein Volumen von rund 130 Millionen Euro aus. Mit der Auszahlung der im Gesetz verankerten Mittel können die Kommunen in Thüringen noch in diesem Monat rechnen. Zusammen mit dem bereits im Frühsommer aufgelegten 200 Millionen Euro starken Hilfspaket werden die Thüringer Gemeinden, Städte und Landkreise mit rund 330 Millionen Euro in dieser Krise unterstützt. „Wir werden nächstes Jahr prüfen, dass die Hilfsgelder auch tatsächlich dort vor Ort angekommen sind, wo sie gebraucht werden. Sofern sich herausstellt, dass dieses Jahr im Einzelfall eine Gemeinde oder Stadt zu geringe Hilfen erhalten hat, werden wir nachsteuern“, sagt Katharina König-Preuss.