Antwort auf Anfrage zu sogenannten „Reichsbürgern“ in Thüringen

Reichbürger-Emblem
Aushang eines „Reichsbürgers“ in der Umgebung von Saalfeld

Reichsbürger fallen insbesondere dadurch auf, dass sie der Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Souveränität absprechen oder der Vorstellung anhängen, dass das Deutsche Reich (in den Grenzen vom Jahr 1937 beziehungsweise 1918) fortbestehe. In der Konsequenz werden deutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile sowie das Grundgesetz abgelehnt. Nicht erst seit dem tödlichen Angriff eines sogenannten Reichsbürgers gegen einen Polizisten in Bayern im Jahr 2016 ist das von ihnen ausgehende Gefahrenpotential hinreichend bekannt. Mit einer Anfrage wollte Katharina König-Preuss den derzeitigen Sachstand zu den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern erfragen. Die Abgeordnete fragte dabei unter anderem nach von Reichsbürgern und deren Zuordnung zur politischen Kriminalität. Dabei kam heraus, dass die Behörden einige Taten zwar als politische Kriminalität einordnen, aber nur in den wenigsten Fällen als rechts motiviert — was verwundern muss. Die vollständige Antwort der Landesregierung findet sich hier: (Teil 1 und Teil 2).

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