Die stetig zunehmende Digitalisierung fast aller Lebensbereiche bringt es mit sich, dass auch häusliche Gewalt sowie andere Formen der Gewalt gegen Frauen neue, digitale Ausprägungsformen erfahren. Der Begriff „digitale Gewalt“ bezeichnet alle Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, also beispielsweise im Rahmen von Online-Portalen oder sozialen Plattformen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zählt zu den Formen digitaler Gewalt etwa den Ausschluss aus (Messenger-)Gruppen, Beleidigungen und Beschimpfungen, Bloßstellen und Anschwärzen, „Doxing“ (das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten im Netz), Cyber-Stalking (bis hin zur Installierung von Spy-Apps, Kameras oder anderen Aufnahmegeräten in privaten Räumen oder auf Geräten), Nötigung und Erpressung (dazu zählt auch „Revenge Porn“, also beispielsweise das Erpressen mit der Drohung, intime Bilder zu veröffentlichen), das Verbreiten von Gerüchten und Diffamierungen, Identitätsmissbrauch und -diebstahl sowie die offene Androhung von Gewalt. Weitere Formen sind bildbasierte sexualisierte Gewalt, etwa
das Filmen von Vergewaltigungen und das Veröffentlichen dieser Aufnahmen, Bildmontagen mit pornografischen Inhalten und das Hochladen dieser Montagen auf Dating- und Sex-Websites, das Veröffentlichen
von Kontaktdaten auf Dating-Websites oder das Zusenden von pornografischen Inhalten und sexualisierten Bedrohungen.
In zwei Kleinen Anfragen wollte Katharina König-Preuss wissen, welche Definition die Landesregierung für ihr arbeiten zu Grunde legt. Außerdem fragte die Abgeordnete danach, welche Stellen bei Polizei und Justiz für die Verfolgung der Straftaten aus diesem Bereich zuständig sind. In einer zweiten Anfrage wurde zudem nach der Zahl der Betroffenen von digitaler Gewalt gefragt. Zudem fragte Katharina König-Preuss nach, inwieweit „Digitale Gewalt“ und insbesondere „digitale Gewalt gegen Frauen“ Gegenstand von Schulungen, Weiterbildungs- und weiteren Maßnahmen war. Die Antworten auf beide Anfragen finden sich hier: